Rundfunkfinanzierung: Die Wirtschaft ist die Kuh

Ministerpräsidenten der Länder einigen sich auf grundlegende Reform

Rundfunkfinanzierung: Die Wirtschaft ist die Kuh, die gemolken wird



Die DIHK-Experten Dr. August Ortmeyer und Eva-Maria Kirschsieper empfehlen den Unternehmen, sich direkt an ihre Landtagsabgeordneten zu wenden und ihnen die ganz konkreten negativen Auswirkungen auf ihre Betriebe darzulegen.

»Was lange währt, wird endlich gut« – würde man diesem Sprichwort Glauben schenken, könnte man sich auf die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung richtig freuen. Es hat viele Jahre gedauert, bis sich die Ministerpräsidenten der Länder auf eine grundlegende Reform einigen konnten. In diesem Falle gilt jedoch: »Die Ausnahme bestätigt die Regel« – denn das Ergebnis für die Wirtschaft ist alles andere als positiv: Sie wird künftig deutlich mehr zahlen müssen, und zusätzlich werden bestimmte Branchen benachteiligt.

Die Wirtschaft unterstützt den geräteunabhängigen Ansatz. Der Rundfunkempfang konnte spätestens seit der Einführung des »Live-Streams/Online-Radios«, also des Rundfunkempfangs via Internet, nicht mehr an den Radio- und Fernsehgeräten festgemacht werden. ­Insofern ist eine grundlegende Neuordnung durchaus wünschenswert – auch, da die derzeit geltende Lösung über die PC-Gebühr alles andere als glücklich ist.

Im Grundsatz richtig
Der Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (RÄStV) sieht zunächst einmal eine grundlegende Abkehr vom bisherigen geräte­bezogenen Ansatz vor. Das heißt: Künftig spielt es keine Rolle mehr, ob eine Privatperson oder ein Unternehmer zu Hause oder im Büro ein, zwei oder drei Fernseh- oder Radiogeräte bereithält oder vielleicht gar keines. Der künftige Beitrag (nicht mehr Gebühr – die GEZ müsste demnach folgerichtig in BEZ umbenannt werden) wird in jedem Fall fällig. Bei Privat­personen fällt für jede Wohnung ein Beitrag in Höhe von 17,98 Euro an – egal wie viele Personen sich im Haushalt befinden.

Massive Benachteiligung von Filialunternehmen
Bei Unternehmen und Selbstständigen hingegen wird es deutlich komplizierter. Für Unternehmen gilt zunächst grundsätzlich, dass die Zahl der ­sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den jeweiligen Betriebsstätten des Unternehmens ausschlaggebend für die Höhe des Beitrags ist. Je mehr Mitarbeiter, umso höher der Beitrag. Der Beitrag fällt jedoch nicht »pro Kopf« an, sondern wird mit einer degressiven Staffel berechnet, nach oben hin werden die Beiträge relativ gesehen kleiner. Der kleinste Beitrag (für Selbstständige, die nicht von zu Hause aus arbeiten, sondern ein eigenes Büro haben und für Betriebe mit weniger als neun Mitarbeitern) liegt bei 5,99 Euro monatlich (bzw. 71,88 Euro pro Jahr), der höchste Beitrag liegt bei ca. 3200 Euro pro Monat (bzw. ca. 39 000 Euro pro Jahr). Dieser fällt für Betriebe mit mehr als 20 000 Mitarbeitern an. Auch hier gilt: Ob und wie viele Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind, spielt keine Rolle. Hier liegt auch der vielleicht schwerwiegendste Webfehler des neuen Systems. Die Berechnung des Beitrags entsprechend der Betriebsstätte anstatt entsprechend des gesamten Unter­nehmens führt dazu, dass Unternehmen mit mehreren Standorten massiv benachteiligt werden. Beispielrechnungen haben ergeben, dass das Beitragsaufkommen von Filialunternehmen mit vielen Standorten ein Vielfaches dessen sein kann, was ein Unternehmen mit nur einem Standort entrichten muss. Dieses Ungleichgewicht ist in keiner Weise nachvollziehbar und begründbar. Eine bundesweit tätige Drogeriekette etwa mit 23 000 Mitarbeitern würde mit nur einem Standort den Höchst­betrag für eine Betriebsstätte von 3200 Euro pro Monat zahlen, da die Beschäftigten aber pro Filiale erfasst werden und das Unternehmen im Durchschnitt zwei Beiträge á 17,98 Euro pro Filiale zahlen muss, fallen bei 1150 Filialen ca. 41 300 Euro im Monat an.

Problematisch ist ebenfalls, dass es bei der Erfassung der Mitarbeiter keine Rolle spielt, ob die Mitarbeiter voll- oder teilzeitbeschäftigt sind. Bestimmte Branchen (Einzelhandel, Gastronomie), in denen besonders viele Teilzeitkräfte beschäftigt sind, werden also stärker belastet als Unternehmen mit einem hohen Anteil an Vollzeitbeschäftigten. Die Forderungen der Wirtschaft, sich bei der Ermittlung der Zahlen an Vollzeitäquivalenten zu orientieren, blieben ungehört.

Kasse machen mit Pkw
Doch damit nicht genug. Zusätzlich zu den Beiträgen entsprechend der Mitarbeiter soll für Unternehmen künftig, wie auch bisher, ein Drittelbeitrag (5,99 Euro) für Pkw entrichtet werden. Außerdem fällt weiterhin ein Drittelbeitrag für Hotel- und Gästezimmer sowie für Ferienwohnungen an.

Dadurch werden Unternehmen zusätzlich zu dem Beitrag gemäß der Mitarbeiterzahl zur Kasse gebeten. Selbst wenn an dieser Stelle bereits nachgebessert wurde und der Beitrag erst ab dem zweiten Pkw je Betriebsstätte anfällt, ändert dies nichts an der Tatsache, dass es sich hierbei um einen Systembruch handelt. Gleiches gilt für die Einbeziehung von Hotelzimmern. Denn es wird davon ausgegangen, dass sowohl in Hotelzimmern als auch in Pkws Rundfunkempfangsgeräte bereitgehalten werden – so wird an dieser Stelle weiterhin am geräteabhängigen Ansatz festgehalten. Es fehlt eine nachvollziehbare Grundlage für diese weitere Belastung der Unternehmen, die den potenziellen Rundfunkkonsum ihrer Mitarbeiter bereits entsprechend der Staffel abgegolten haben. Dabei sei an dieser Stelle dahingestellt, ob für die Mitarbeiter überhaupt die Möglichkeit besteht, Rundfunk zu konsumieren. Meistens dürfte dies nicht der Fall sein.

Das Gebührenaufkommen verdoppelt sich nahezu

Nachvollziehbar werden die Schwächen des Systems erst, wenn man begreift, dass der Modellwechsel genutzt wird, um zusätzliche Einnahmen über die Beiträge der Wirtschaft zu erzielen. Die Rundfunkanstalten erwarten in den kommenden zehn Jahren einen Ertragsrückgang von zehn bis 15 Prozent. Doch mit Hilfe des neuen Modells können diese Rückgänge vermieden und die Erträge »nachhaltig gesichert« werden.

Wir erwarten, dass die Wirtschaft durch das neue Modell mindestens 800 Millionen Euro jährlich zum Gesamtaufkommen beitragen wird. Bisher waren es hingegen ca. 450 Millionen Euro, was nahezu einer Verdopplung des Wirtschaftsaufkommens gleichkommt. Dabei ist auch zu beachten, dass davon alleine 350 Millionen Euro durch Einnahmen aus Pkw-Gebühren eingespielt wurden. Diese bereits absurde Situation wird durch die Reform noch verstärkt. Neben den hohen Einnahmen durch die Pkw (die trotz der Beitragsbefreiung des ersten Pkw erhalten bleiben dürfte – schließlich werden künftig auch Pkw ohne Radio belastet) führt die Berechnung auf Grundlage des Betriebsstättenansatzes unweigerlich zu einer drastischen Aufkommenssteigerung.

Davon ausgehend, dass der heutige Beitrag der Wirtschaft bei ca. sechs Prozent am Gesamtaufkommen liegt (also bei rund 450 Millio­nen Euro pro Jahr), könnte ein rein geräteunabhängiger Ansatz (ohne Einbeziehung von Hotelzimmern, ohne Pkws und ohne Betriebsstättenansatz) bei entsprechender Gestaltung der Staffel nach unseren Berechnungen das Aufkommen der Wirtschaft neutral halten. Hierauf wird aber bewusst verzichtet, um die wegfallenden Einnahmen an anderen Stellen zu kompensieren. 

Was muss geschehen?
Nach der Unterzeichnung des RÄStV durch die Damen und Herren Ministerpräsidenten geht der Vertrag zur Ratifizierung in die Landesparlamente. Die Parlamente haben in gewisser Weise ein Veto-Recht – und sollten davon im Zweifel auch Gebrauch machen. Daher müssen die Abgeordneten dringend um die Schwächen des Systems aufgeklärt werden, weshalb es ratsam ist, dass sich Unternehmen mit ihren Beispielen an die Landtagsabgeordneten wenden und die konkreten Auswirkungen der Reform verdeutlichen. Dann könnte sich das lange Warten auf die Einführung des neuen Systems im Jahre 2013 doch noch gelohnt haben.
Dr. August Ortmeyer und Eva-Maria Kirschsieper

Weitere Informationen und Merkblätter des DIHK zum Thema finden Sie hier...

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