GründungszuschussGründungszuschuss - Starthilfe von der Agentur für ArbeitArbeitnehmer, die durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen sog. Gründungszuschuss erhalten. I. Umfang der Förderung Das Förderinstrument umfasst zwei Phasen:
II. Förderfähiger Personenkreis Der Gründungszuschuss kann geleistet werden, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit:
Achtung: Ein direkter Übergang von Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich. Ferner müssen Antragsteller
III. Antragstellung Die Leistung muss bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Formulare. Kosten: Die Industrie- und Handelskammer Braunschweig erhebt für eine solche Stellungnahme ein Entgelt in Höhe von 95,- €. AMENO GmbH, Fritz-König-Str. 65, 38667 Bad Harzburg, Telefon: 05322/904911-41, Telefax: 05322/904911-49, Internet: www.ameno.de, E-Mail: kontakt@ameno.de AMENO GmbH, An der Martinikirche 4, 38100 Braunschweig, Telefon: 0531/209761-10, Telefax: 0531/209761-11, Internet: www.ameno.de, E-Mail: kontakt@ameno.de Büchner & Partner GbR, Wilhelmitorwall 31, 38118 Braunschweig, Telefon: 0531/7072643, Mobiltel.: 0170/6788423, Internet: www.prozessberaterin.de, E-Mail: buechner@prozessberaterin.de inhalt.com Abrechnungszentrum UG, Braunschweiger Strasse 7, 38176 Wendeburg, Telefon: 05303/92331-0, Internet: www.inhalt.com Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine mbH, Ilseder Hütte 10, 31241 Ilsede, Telefon: 05172/9492623, Telefax: 05172/9492601, www.wito-gmbh.de. IV. Erforderliche Unterlagen für die fachkundige Stelle Begutachtet werden die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen, sowie die dauerhafte, wirtschaftliche Tragfähigkeit der geplanten Existenzgründung. Dafür benötigen die fachkundigen Stellen von Ihnen:
V. Fachkundige Stellen Fachkundige Stellen sind insbesondere:
Die Entscheidung über die Akzeptanz der fachkundigen Stelle liegt bei der Bundesagentur für Arbeit (§ 57 SGB III). Die Industrie- und Handelskammer kann Gutachten erstellen, soweit es sich um einen Gewerbebetrieb handelt. Für handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten wenden Sie sich bitte an die Handwerkskammer. Gutachten zu nichtgewerblichen freien Berufen geben die jeweiligen Standesorganisationen ab, wie z.B. die Architektenkammer, Ingenieurkammer usw. Die Industrie- und Handelskammer Braunschweig kann nur dann für Sie tätig werden, wenn der künftige Betriebssitz im IHK-Bezirk liegt. Ansprechpartner bei der Industrie- und Handelskammer Braunschweig: |
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