Gründungszuschuss
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Gründungszuschuss

Gründungszuschuss - Starthilfe von der Agentur für Arbeit

Arbeitnehmer, die durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen sog. Gründungszuschuss erhalten.

I. Umfang der Förderung

Das Förderinstrument umfasst zwei Phasen:

  • Neun Monate lang können arbeitslose Existenzgründer eine Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes (ALG I) zuzüglich 300 Euro monatlich erhalten. Auf diese erste Förderphase haben Antragsteller einen Rechtsanspruch.
  • In der zweiten Förderphase können arbeitslose Existenzgründer für sechs weitere Monate eine Pauschale von 300 Euro erhalten. Hierfür müssen Existenzgründer ihre Geschäftstätigkeit den Arbeitsagenturen anhand geeigneter Unterlagen darlegen. Bestehen begründete Zweifel, kann die Agentur für Arbeit die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.

II. Förderfähiger Personenkreis

Der Gründungszuschuss kann geleistet werden, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit:

  • Arbeitslosengeld I bezogen hat
  • oder eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert worden ist und
  • bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 90 Tagen verfügt.

Achtung: Ein direkter Übergang von Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich.

Ferner müssen Antragsteller

  • die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweisen und
  • die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen.
  • Die Gründung muss im Haupterwerb erfolgen und einen Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche aufweisen.
  • Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund ihr bestehendes Arbeitsverhältnis selbst kündigen, erhalten für die Dauer von drei Monaten keine Förderung.
  • Die Förderleistung wird nur bis zum 65. Lebensjahr des Selbstständigen gewährt.
  • Ein noch bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld wird während der Förderung durch den Gründungszuschuss aufgebraucht.
    Ausnahme: Es ergibt sich ein neuer Anspruch durch den Abschluss der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der örtlichen Agentur für Arbeit gestellt werden.

III. Antragstellung

Die Leistung muss bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Formulare.
Im Rahmen des Verfahrens ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorzulegen (s. Ziffer V).

Kosten: Die Industrie- und Handelskammer Braunschweig erhebt für eine solche Stellungnahme ein Entgelt in Höhe von 95,- €.
Von Unternehmensberatern wird diese Stellungnahme auch kostenfrei abgegeben, z.B. von Unternehmensberatern, die sich zusammengefunden haben unter www.inhalt.com Außerdem von folgenden Stellen (nicht abschließende Aufzählung):

AMENO GmbH, Fritz-König-Str. 65, 38667 Bad Harzburg, Telefon: 05322/904911-41, Telefax: 05322/904911-49, Internet: www.ameno.de, E-Mail: kontakt@ameno.de

AMENO GmbH, An der Martinikirche 4, 38100 Braunschweig, Telefon: 0531/209761-10, Telefax: 0531/209761-11,  Internet: www.ameno.de, E-Mail: kontakt@ameno.de

Büchner & Partner GbR, Wilhelmitorwall 31, 38118 Braunschweig, Telefon: 0531/7072643, Mobiltel.: 0170/6788423, Internet: www.prozessberaterin.de, E-Mail: buechner@prozessberaterin.de

inhalt.com Abrechnungszentrum UG, Braunschweiger Strasse 7, 38176 Wendeburg, Telefon: 05303/92331-0, Internet: www.inhalt.com

Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine mbH, Ilseder Hütte 10, 31241 Ilsede, Telefon: 05172/9492623, Telefax: 05172/9492601, www.wito-gmbh.de.

IV. Erforderliche Unterlagen für die fachkundige Stelle

Begutachtet werden die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen, sowie die dauerhafte, wirtschaftliche Tragfähigkeit der geplanten Existenzgründung. Dafür benötigen die fachkundigen Stellen von Ihnen:

  • eine Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • Befähigungsnachweise (z. B. Zeugnisse, Arbeitszeugnisse)
  • eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Sonstiges nach Absprache mit der fachkundigen Stelle,
    wie z.B. einen Handelsvertretervertrag, gewerberechtliche Erlaubnisse u.ä.

V. Fachkundige Stellen

Fachkundige Stellen sind insbesondere:

  • Industrie- und Handelskammern
  • Handwerkskammern
  • Sonstige berufsständische Organisationen
    (z.B. Architekten-, Ingenieurkammer)
  • Fachverbände
  • Kreditinstitute
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Unternehmensberater

Die Entscheidung über die Akzeptanz der fachkundigen Stelle liegt bei der Bundesagentur für Arbeit (§ 57 SGB III).

Die Industrie- und Handelskammer kann Gutachten erstellen, soweit es sich um einen Gewerbebetrieb handelt. Für handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten wenden Sie sich bitte an die Handwerkskammer. Gutachten zu nichtgewerblichen freien Berufen geben die jeweiligen Standesorganisationen ab, wie z.B. die Architektenkammer, Ingenieurkammer usw.

Die Industrie- und Handelskammer Braunschweig kann nur dann für Sie tätig werden, wenn der künftige Betriebssitz im IHK-Bezirk liegt.

Ansprechpartner bei der Industrie- und Handelskammer Braunschweig:
Petra Seidel, Tel.: (0 53 21) 2 32 31, E-Mail: petra.seidel@braunschweig.ihk.de
Bitte vereinbaren Sie vor Abgabe Ihrer Unterlagen ggf. einen Termin.



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