Bürgerentscheide dürfen kein Blockadeinstrument werden

IHK: Bürgerentscheide dürfen nicht zum Blockadeinstrument werden

Bürgerentscheide dürfen bei Investitionen, die einem Bebauungsplan- oder sonstigen Planverfahren unterliegen, nicht zu einem Blockadeinstrument werden, das nur einer Minderheit nutzt. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer mit Blick auf das Bürgerbegehren Schlosspark Braunschweig hin. Der niedersächsische Gesetzgeber habe aus gutem Grund diese Projekte von Bürgerentscheiden ausgenommen.

Schließlich handele es sich bei derartigen Verfahren um vielschichtige Prozesse, bei denen zahlreiche fachliche, rechtliche und finanzielle Einzelaspekte zu berücksichtigen seien. So wären etwa Belange des Baurechts, des Städtebaus, der Raumordnung, des Verkehrs, der Umwelt oder Auswirkungen auf die öffentliche Finanzlage ebenso zu beachten wie die Interessen der Investoren und die Auswirkungen eines Projektes auf die Gesamtwirtschaft, beispielsweise im Hinblick auf den Arbeitsmarkt. Eine solch komplexe Gemengelage dürfe nicht einem oft emotionalisierten Bürgerentscheid unterworfen werden, der lediglich eine „Ja“- bzw. „Nein“-Entscheidung ermögliche.

Nach Ansicht der IHK Braunschweig ist es zu begrüßen, dass die vorgeschriebenen Planungsverfahren umfassende Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und -mitwirkung vorsehen. Die Entscheidung über Investitionsprojekte müsse aber letztlich in nachvollziehbaren Abwägungsprozessen fallen und den demokratisch gewählten Gremien der Gebietskörperschaften vorbehalten bleiben. Nur so würden Investitionsvorhaben für die Wirtschaft kalkulierbar bleiben. Die Gewährleistung entsprechender Planungssicherheit für investierende Unternehmen betrachtet die IHK Braunschweig mit Blick auf den Investitionsstandort Niedersachsen und den Kammerbezirk als unverzichtbar.

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