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Ausbildungsplatzabgabe: Nutzen Sie den Online-Rechner
Ab sofort können Unternehmen die Höhe einer möglichen Ausbildungsplatzabgabe ausrechnen. Die IHK Braunschweig stellt einen Rechner des Deutschen Industrie- und Handelskammertags zur Verfügung, in den die Unternehmen lediglich die aktuelle Anzahl der Beschäftigten und die der Auszubildenden des Betriebes eintragen brauchen.
Mit einem Klick erscheint der Betrag, der voraussichtlich zu zahlen ist, falls das Unternehmen nicht sieben Prozent Auszubildende – gemessen an der Gesamtbeschäftigtenzahl – vorweisen kann. Für Unternehmen, die zusätzlich zu den sieben Prozent ausbilden, erscheint der Förderbetrag, den sie aus dem geplanten Ausbildungsfonds erhalten würden.
Bei der Berechnung der Gesamtbeschäftigtenzahl werdenTeilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 10 Stunden mit 0,25, von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 berücksichtigt. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0 veranschlagt.
Das Berufsbildungssicherungsgesetz, das von der IHK strikt abgelehnt wird, soll noch in 2004 in Kraft treten. Alle Unternehmen mit mehr als zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sollen in den Ausbildungsfonds einzahlen.
Hier können Sie die Ausbildungsplatzabgabe berechnen, die – falls das Gesetz im Bundesrat nicht noch scheitert – auf Ihr Unternehmen zukommt.
Dieser Ausbildungsplatzabgabenrechner ist ein Service Ihrer IHK. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit kann nicht übernommen werden.


