Neue pauschale Zusatzbelastungen für die Wirtschaft?

Neue pauschale Zusatzbelastungen für die Wirtschaft?

Die Diskussion um die Einführung der betrieblichen Ausbildungsplatzabgabe geht offenbar in ihre entscheidende Phase. Bisher liegen klare, praktikable und effiziente Konzepte zu Inhalten und Durchführung aber nicht auf dem Tisch. Immer deutlicher wird hingegen ein pädagogisierender Ansatz, Unternehmen dafür zu bestrafen, dass sie keine oder zu wenig Ausbildungsplätze bereitstellen.

Wer soll denn künftig festlegen, welche Berufe unversorgte Ausbildungsplatzsuchende erlernen? Auf welche Art und Weise soll das individuell angemessene Ausbildungsplatz-Soll eines Betriebes ermittelt werden? Wer entscheidet, ob und wann ein Betrieb seine vorgegebenen Ausbildungsverpflichtungen erfüllt hat? Und warum bilden manche Betriebe nicht im gewünschten Maße aus? Durch die angedrohte neue Kostenbelastung würden vornehmlich Betriebe bestraft, die aus betriebswirtschaftlichen Gründen keine zusätzlichen Ausbildungskosten übernehmen können. Mancher Betrieb würde gerne Ausbildungsplätze besetzen, wenn er geeignete Ausbildungsplatzbewerber hätte. Stattdessen soll er demnächst mit einer Strafabgabe belastet werden, weil er nicht genügend Ausbildungsstellen nachweisen kann. Es macht auch keinen Sinn, Ausbildungsstellen mit Bewerbern zu besetzen, welche die Einstellungsvoraussetzungen nicht erfüllen und darauf zu hoffen, dass sich der Ausbildungserfolg dennoch einstellen werde.

Zurzeit liegt in Niedersachsen die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge um 1,3 Prozent über dem Vergleichswert des Vorjahres. Im Bezirk der IHK Braunschweig wurden bis Ende Oktober die Vorjahreswerte um fast zwei Prozent übertroffen. Von 108 unversorgten Bewerbern, die laut Statistik des Arbeitsamtes Braunschweig Anfang Oktober noch einen Ausbildungsplatz suchten, sind nach Durchführung eines differenzierten Auswahlverfahrens zurzeit nur etwa ein Viertel als vermittlungsfähig und vermittlungswillig registriert.

Die IHK Braunschweig unterstützt weiterhin mit Nachdruck die diesjährige Nachvermittlungsaktion des Arbeitsamtes und bittet alle Betriebe, die noch freie Ausbildungsstellen haben oder weitere Ausbildungsplätze einrichten können, sich mit ihr oder dem Arbeitsamt in Verbindung zu setzen, damit im IHK-Bezirk keine unversorgten Ausbildungsplatzbewerber zurückbleiben.

Die Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe ist kein sinnvoller Beitrag zur Behebung von Ausbildungsplatzengpässen, sondern führt zu einer weiteren Bürokratisierung der Berufsausbildung und zu planwirtschaftlichen Ausbildungsstrukturen, die in der Vergangenheit bereits hinreichend ihre Ineffizienz erwiesen haben.

Die Zahl der Ausbildungsplätze lässt sich nicht von der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung abkoppeln. Deshalb wäre es viel wichtiger, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu verbessern.

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