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Verwaltungsvorlage zum Goslarer Zentrenkonzept Einzelhandel IHK: Keine Planungssicherheit für den innerstädtischen Handel
Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf zu einem Zentrenkonzept Einzelhandel muss in der politischen Diskussion deutlich nachgebessert werden. Die unklaren Regelungen und fehlenden Festlegungen schaffen nach Einschätzung der Industrie- und Handelskammer keine Planungssicherheit für den innerstädtischen Handel. Die Stadt hält sich hinsichtlich der Fachmarktansiedlung an peripheren Lagen fast alle Optionen offen und belässt das Investitionsrisiko voll beim innerstädtischen Handel. Aufgabe eines Zentrenkonzeptes ist es, die möglichen Standorte nach Sortimentsbereichen eindeutig festzulegen. Hier weist der Entwurf eklatante Schwächen auf. So ist aus dem Entwurf nicht ersichtlich, ob ein Sportfachmarkt oder ein Textilfachmarkt nur in der Innenstadt oder auch an einem der innenstadtnahen Standorte zulässig sind. Kann ein Baby-Fachmarkt oder ein Bürofachmarkt an einem nicht integrierten Standort angesiedelt werden?
Die aktuellen Irritationen um das Elektrosortiment belegen die Notwendigkeit, handelspolitische Entscheidungen auf Basis eines klar formulierten Zentrenkonzeptes zu treffen. Die Kaufmannsregel "Klare Verträge erhalten die Freundschaft" sollte auch gelten für den Umgang der Stadt mit der Kaufmannschaft.


