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Entschließung des Präsidiums der Industrie- und Handelskammer Braunschweig zur geplanten Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Das Präsidium der IHK Braunschweig appelliert an die Bundesregierung, auf die kostentreibende und mittelstandsfeindliche Reform des Betriebsverfassungsgesetzes zu verzichten. Die Herabsetzung der Schwellenwerte für freigestellte Betriebsräte wird abgelehnt. Im Besonderen der Eingangsschwellenwert von 200 statt wie bisher 300 Beschäftigten für die erste Freistellung eines Betriebsrats muss zurückgenommen werden.
Die Zahl der Betriebsräte sollte nicht erhöht werden. Die vorhandene Zahl der Betriebsräte reicht aus, um die Interessen der Belegschaft wahrzunehmen. Die Vergrößerung von Betriebsräten und die Ausweitung der Freistellungen treffen den Mittelstand, den Motor der Beschäftigung und Ausbildung in Deutschland, unverhältnismäßig stark. Die Kosten der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds erreichen häufig die Schwelle von 100.000 DM. Es liegt auf der Hand, dass dadurch die Ertragssituation und die Entwicklungschancen eines mittelständischen Unternehmens erheblich beeinträchtigt werden.
Die Einführung der Mitbestimmung bei drohendem Qualifikationsverlust von Arbeitnehmern ist nicht notwendig. Der Betriebsrat sollte keine Fortbildungsmaßnahmen für die betroffenen Mitarbeiter durchsetzen können. Arbeitsabläufe und Arbeitsanforderungen verändern sich durch den Einsatz neuer Technologien ständig. Es liegt also im ureigenen Interesse des Unternehmens, die Qualifikation der Mitarbeiter durch Fortbildung den neuen Produktionsbedingungen anzupassen.
Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats beim betrieblichen Umweltschutz werden abgelehnt. Eine Unterrichtung statt der vorgesehenen zusätzlichen Beratung ist vollkommen ausreichend. Berichtspflichten und die Beantwortung von Stellungnahmen verzögern allenfalls Investitionsentscheidungen.
Die Notwendigkeit wächst, dass sich Unternehmen und Belegschaften auch abweichend von inflexiblen Tarifverträgen einigen können. Die bisherige und die geplante Regelung lassen hier viel zu wenig Spielraum. Die IHK plädiert dafür, vom Tarifvertrag abweichende Betriebsvereinbarungen zu gestatten, wenn Geschäftsleitung, Betriebsrat und eine qualifizierte Mehrheit der Belegschaft dem zustimmen.


