Dienstleistungen A-Z

Durchsuchen Sie unser Angebot an Dienstleistungen

 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XY Z


Abgrenzung: Handwerk, Industrie

Es gibt eine Reihe von doppelt zugehörigen Unternehmen in jedem Kammerbezirk. Zur Handwerkskammer (HWK) gehören jene, die ein vollhandwerkliches Gewerbe nach der Anlage A der Handwerksordnung (HwO), ein erlaubnisfreies Handwerk nach Anlage B1 der HwO und/oder ein handwerkähnliches Gewerbe nach der Anlage B2 der HwO betreiben. Alle übrigen gewerblich tätigen Unternehmen gehören der Industrie- und Handelskammer an.

Betreibt ein Unternehmen einen Handelsbetrieb und einen handwerklichen Nebenbetrieb, wie etwa ein Autohaus mit dem Verkauf und der Reparatur von Autos, so wird es nach seinen Anteilen zur IHK und zur HWK zugeordnet (abgegrenzt). Zu einigen Abgrenzungsfällen haben wir Ihnen spezielle Merkblätter zusammengestellt.

Sollten Sie noch Fragen zum Thema „Abgrenzung von Industrie, Handel und Dienstleistungen zum Handwerk“ haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.

Ansprechpartner



Detailseite

IHK - Suche


Finden mit der Artikel-ID


IHK - Behindertenführer


Informationen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer
Mehr dazu

IHK - Wirtschaft


Mehr Leser
Mehr Entscheider
Mehr Markt


Mediadaten und Anzeigenpreise
Mehr dazu

IHK - Service


Börsen, Register und Infosysteme

Mehr dazu

IHK - Lehrstellenbörse