Dienstleistungen A-Z

Durchsuchen Sie unser Angebot an Dienstleistungen

 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XY Z


Sonderverkaufsveranstaltungen

Nach der alten Fassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) waren Sonderveranstaltungen unzulässig. Sonderverkäufe, die aus dem Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs fielen, der Beschleunigung des Warenabsatzes dienten und den Eindruck der Gewährung besonderer Kaufvorteile hervorriefen, konnten von Mitbewerbern oder Wettbewerbsvereinen abgemahnt und notfalls auch gerichtlich verboten werden.

Mit der Streichung des Sonderveranstaltungsverbotes werden Sonderverkäufe jeglicher Art grundsätzlich zulässig. Nun sind Reduzierungen des Gesamt- oder Teilsortiments, Verkaufsaktionen aus besonderem Anlass, alle Jubiläumsverkäufe oder Reduzierungen anlässlich von Geburtstagen möglich.

Dennoch gilt es auch hier gewisse Grenzen zu beachten. Wir beraten Sie gern bei der Erstellung Ihrer gewünschten Werbung.

Sollten Sie Fragen zum Thema "Sonderverkaufsveranstaltungen" haben, wenden Sie sich bitte an unseren Mitarbeiter.

###CONTACTSECONDNAME### ###CONTACTLASTNAME###

IHK - Suche


Finden mit der Artikel-ID


IHK - Behindertenführer


Informationen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer
Mehr dazu

IHK - Wirtschaft


Mehr Leser
Mehr Entscheider
Mehr Markt


Mediadaten und Anzeigenpreise
Mehr dazu

IHK - Service


Börsen, Register und Infosysteme

Mehr dazu

IHK - Lehrstellenbörse