Streitige Auseinandersetzungen zwischen Unternehmern sind heutzutage nicht verwunderlich. Neben der Möglichkeit Konflikte über den klassischen Weg der Klage bei einem ordentlichen Gericht zu lösen, bieten Ihnen die Kammer verschiede Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Es handelt sich dabei zum einen um die Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und zum anderen um die Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden. Die Einigungsstelle soll vordringlich Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen, aber auch zwischen Vereinen zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und Unternehmen andererseits schlichten. An die Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden können sich Verbraucher wenden, um ihre vermeintlichen Ansprüche gegen ein Unternehmen durchzusetzen.
Außerdem berät die Industrie- und Handelskammer in Fragen des Schiedsgerichtswesens. Schiedsgerichte entscheiden anstelle der ordentlichen Gerichte über Streitigkeiten zwischen Unternehmen. Ziel der Verhandlung ist die gütliche Beilegung des Streites. Vergleichen sich die Parteien, ist der Gang zur staatlichen Gerichtsbarkeit überflüssig. Eine dem gerichtlichen Urteil gleichwertige Entscheidung können ausschließlich die Schiedsgerichte treffen. Damit tragen die Kammern zur Entlastung der Justiz bei. Ein weiterer Vorteil liegt in der Kosten- und Zeitersparnis, denn während sich ein Gerichtsverfahren oftmals über drei Instanzen hinziehen kann, beschränkt sich das schiedsgerichtliche Verfahren – außer bei schwerwiegenden Verfahrensmängeln – auf eine Instanz.
Auf der Homepage der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. kann die neue Schiedsgerichtsordnung, gültig seit dem 1. Juli 1998, in deutsch und englisch gelesen und heruntergeladen werden.
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