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Abfallverbringung, Abfallrecht, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Die IHK berät, wie sich Abfälle vermeiden, verringern oder verwerten lassen. In der Recycling-Börse werden Angebote und Nachfragen entgegengenommen, um überbetrieblich Produktionsrückstände und Reststoffe zu vermitteln, die als Sekundärrohstoffe wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden sollen.
 
Die Unternehmen und Kommunen, die unter das Regime des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes fallen, müssen wissen, welche rechtlichen Anforderungen bei der Entsorgung ihrer Abfälle im Einzelfall zu beachten sind, d.h. welches Entsorgungsnachweisverfahren bzw. welche Begleitpapiere erforderlich sind. Das ist nicht nur von der Einstufung der Abfälle (EAK-Code) sondern auch vom eingesetzten Entsorgungsverfahren sowie der Abfallmenge abhängig.
 
Weiterführende Links zu diesem Thema:

Ansprechpartner


Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtschaftsing.
Peter Peckedrath

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