Die unerträglichen Szenen rechtsradikaler Gewalt rufen auch die Arbeitgeber auf den Plan. So wird diskutiert, auffällig gewordene rechtsradikale Mitarbeiter zu entlassen. Diesen verständlichen Wunsch gilt es aber, juristisch wasserdicht zu machen. Denn nichts ließe sich für rechtsextreme Organisationen besser ausschlachten, als entsprechende Kündigungen, die vor den Arbeitsgerichten keinen Bestand haben.
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