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Wettbewerbsrecht

 Der Wettbewerb ist ein Grundelement der freien Marktwirtschaft. Kein Unternehmen hat Anspruch auf Erhaltung seines Marktanteils oder Kundenkreises. Die Werbung in ihren vielseitigen Ausdrucksformen ist ein wichtiges Instrument des Wettbewerbs. Die zur Regelung des Wettbewerbs erlassenen Gesetze sollen die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb schaffen, die Unternehmen vor unlauteren Werbemaßnahmen unseriöser Mitbewerber sowie die Verbraucher vor Täuschungen schützen. Die Grundsätze der Wahrheit und Klarheit sind wichtige Kriterien in der Werbung. Bei der Beurteilung einer Werbung ist vom Gesamteindruck auszugehen. Es wird dabei auf den flüchtigen Betrachter abgestellt. Ein wettbewerbswidriges Verhalten setzt kein Verschulden voraus. Gesetzliche Grundlagen sind insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).

Faire Wettbewerbsbedingungen somit sind unerlässlich. Doch die Rechtslage ist unübersichtlich. Insbesondere Handelsunternehmen laufen oft Gefahr, gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstoßen und teuer abgemahnt zu werden. Hier finden Sie weitere Informationen zum "Wettbewerbsrecht".

Sollten Sie noch Fragen zum Thema "Wettbewerbsrecht" haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.

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