Wer als Unternehmer gewerblichen Straßenpersonenverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der unteren Verkehrsbehörde der Stadt oder Kommune.
Voraussetzung für die Erteilung der erforderlichen Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes, die fachliche Eignung des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person.
Wir beraten Sie gerne, welche Zulassungsbedingungen Sie im Einzelnen erfüllen müssen. Grundsätzlich bieten wir Existenzgründungsberatung an, da Unternehmensgründungen in gesetzlich geregelten Märkten eine gute Vorbereitung benötigen.
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