Neuregelungen bei geringfügig Beschäftigten ab 01.04.1999 Nach Zustimmung des Bundesrates am 19.03.1999 tritt das "Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse" zum 01.04.1999 in Kraft. Künftig sind Beschäftigungen mit einem Verdienst von bis zu DM 630,-- monatlich sozialversicherungspflichtig. Mehrere Beschäftigungsverhältnisse sind zusammenzurechnen.
Beachten Sie unser Merkblatt: Neuregelungen bei geringfügig Beschäftigten ab 01.04.1999.