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AEVO Ausbilder-Eignungsverordnung

Die IHK prüft das Vorliegen der fachlichen und persönlichen Eignung des verantwortlichen Ausbilders im Ausbildungsunternehmen. Fehlt die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, informiert sie über ortsnahe Vorbereitungslehrgänge auf die Ausbilderprüfung. Die IHK nimmt die Ausbilder-Eignungsprüfung nach Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ab.

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