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Datenschutz und Datensicherheit

Datenschutz gilt grundsätzlich in allen Betrieben und öffentlichen Einrichtungen, in denen mehr als NEUN Mitarbeiter mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in irgendeiner Form beschäftigt sind. Dies gilt auch und insbesondere für alle Dienstleistungsunternehmer, wie Consultants, Steuerberater, Finanzdienstleister und Versicherungsmakler.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt vor allem die betrieblichen Anforderungen an den Datenschutz. Seit 22.05.2004 ist es für ca. 90% der Betriebe bindend. Seit dem 1. September 2009 sind einige Veränderungen eingetreten, die erhöhte Anforderungen an Unternehmer und insbesondere IT-Dienstleister stellen. Seit 1. April 2010 gilt auch ein neues Auskunftsrecht für gespeicherte Daten bei Auskunfteien und Inkassobüros. Dieses Recht auf Auskunft der gespeicherten Daten gilt allerdings auch für die Bereiche Telekommunikationsanbieter, Versandhäuser etc.. 

Weitere Informationen und aktuelles zum Datenschutz finden sie auf unseren Internetseiten in der Rubrik Recht: Datenschutz

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