Richtlinie
Richtlinie zum Technologietransferpreis der IHK Braunschweig1. Ziel/Leitidee Die Zusammenarbeit von Forschung/Forschern und Wirtschaft/Unternehmern soll intensiviert werden. Da dies sehr stark vom persönlichen Einsatz/Beispiel bestimmt wird, sollen mit dem Technologietransferpreis der IHK Braunschweig einzelne Personen oder Personengruppen ausgezeichnet werden, die sich um den Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in die wirtschaftliche Praxis besonders verdient gemacht haben. Der Technologietransfervorgang soll abgeschlossen sein, der Abschluss des Transfers sollte i.d.R. nicht älter als fünf Jahre sein. 2. Zielgruppen Für die Prämiierung können sowohl Einzelpersonen als auch Personengruppen aus dem Kreis der Professoren und wissenschaftlich-technischen Mitarbeiter von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen vorgeschlagen werden oder Führungskräfte von Unternehmen. Die Transferleistungen dürfen auch auf anwendungsorientierten Drittmittelprojekten aufbauen. Es müssen entweder das technologieempfangende Unternehmen oder die Forschungseinrichtung den Sitz im IHK-Bezirk haben. Selbständige und Mitarbeiter von Einrichtungen, die hauptberuflich den Technologietransfer betreiben (z.B. Ingenieurbüros, Transferstellen), können nicht berücksichtigt werden. 3. Dotierung Der IHK-Technologietransferpreis besteht
Er kann auf Vorschlag der Jury geteilt werden. Der Präsident der Industrie- und Handelskammer Braunschweig gibt den/die Preisträgern/-in öffentlich bekannt und verleiht den Preis im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung. 4. Vergabeverfahren 4.1 Vorschlagsberechtigte Vorschläge an die Industrie- und Handelskammer Braunschweig können gerichtet werden von
Den Vorschlägen müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
5. Jury Der Präsident der Industrie- und Handelskammer Braunschweig bestellt eine Jury, die aus Vertretern der regionalen Wirtschaft und der Wissenschaft besteht. Sie bewertet die vorliegenden Unterlagen und erarbeitet Prämiierungsvorschläge für den Präsidenten. 6. Ausschreibung Der Präsident der Industrie- und Handelskammer Braunschweig schreibt den Preis jährlich aus und setzt für die Einreichung der Preisvorschläge jeweils einen letzten Abgabetermin fest. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. zum Herunterladen:
Ansprechpartner:
Peter Peckedrath
Innovationsberatungsstelle Tel.: 0531 4715 281 Fax.: 0531 4715 181 |
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