Richtlinie
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Richtlinie

Richtlinie zum Technologietransferpreis der IHK Braunschweig

Richtlinie zum Technologietransferpreis der IHK Braunschweig

1. Ziel/Leitidee

Die Zusammenarbeit von Forschung/Forschern und Wirtschaft/Unternehmern soll intensiviert werden. Da dies sehr stark vom persönlichen Einsatz/Beispiel bestimmt wird, sollen mit dem Technologietransferpreis der IHK Braunschweig einzelne Personen oder Personengruppen ausgezeichnet werden, die sich um den Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in die wirtschaftliche Praxis besonders verdient gemacht haben. Der Technologietransfervorgang soll abgeschlossen sein, der Abschluss des Transfers sollte i.d.R. nicht älter als fünf Jahre sein.

2. Zielgruppen

Für die Prämiierung können sowohl Einzelpersonen als auch Personengruppen aus dem Kreis der Professoren und wissenschaftlich-technischen Mitarbeiter von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen vorgeschlagen werden oder Führungskräfte von Unternehmen. Die Transferleistungen dürfen auch auf anwendungsorientierten Drittmittelprojekten aufbauen. Es müssen entweder das technologieempfangende Unternehmen oder die Forschungseinrichtung den Sitz im IHK-Bezirk haben. Selbständige und Mitarbeiter von Einrichtungen, die hauptberuflich den Technologietransfer betreiben (z.B. Ingenieurbüros, Transferstellen), können nicht berücksichtigt werden.

3. Dotierung

Der IHK-Technologietransferpreis besteht

a) aus einem Geldbetrag in Höhe von 10 000 €.

b) einer Verleihungsurkunde.

Er kann auf Vorschlag der Jury geteilt werden.

Der Präsident der Industrie- und Handelskammer Braunschweig gibt den/die Preisträgern/-in öffentlich bekannt und verleiht den Preis im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung.

4. Vergabeverfahren

4.1 Vorschlagsberechtigte

Vorschläge an die Industrie- und Handelskammer Braunschweig können gerichtet werden von

  • Hochschulen oder sonstigen Forschungseinrichtungen,
  • IHK-Innovationsberatungsstellen oder von
  • den technologieempfangenden Unternehmen.


4.2 Unterlagen

Den Vorschlägen müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Beschreibung des Ablaufs des Transfervorganges,
  • Erläuterung des Transfergegenstandes,
  • Angaben über die Bewährung des Produktes, Verfahrens oder der Dienstleistung in der wirtschaftlichen Praxis,
  • Zustimmung und Beurteilung dieser Technologietransferleistung durch das technologieempfangende Unternehmen bzw.durch die technologieabgebende wissenschaftliche Einrichtung.

5. Jury

Der Präsident der Industrie- und Handelskammer Braunschweig bestellt eine Jury, die aus Vertretern der regionalen Wirtschaft und der Wissenschaft besteht. Sie bewertet die vorliegenden Unterlagen und erarbeitet Prämiierungsvorschläge für den Präsidenten.

6. Ausschreibung

Der Präsident der Industrie- und Handelskammer Braunschweig schreibt den Preis jährlich aus und setzt für die Einreichung der Preisvorschläge jeweils einen letzten Abgabetermin fest.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Ansprechpartner:
Peter Peckedrath
Innovationsberatungsstelle

Tel.: 0531 4715 281
Fax.: 0531 4715 181


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