Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern nach der Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments zur Regelung der Arbeitszeit von Personen und tritt am 1. November 2012 in Kraft. Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und des AETR bleiben unberührt. »mehr...