

Nach dem neuen Postgesetz ist für das Erbringen bestimmter Postdienstleistungen eine Lizenz erforderlich. Grundsätzlich betrifft dies das gewerbsmäßige Befördern (Sammeln, Weiterleiten, oder Ausliefern) von Briefsendungen bis 1000 Gramm für Andere.
Eine ständig aktualisierte Liste aller Anbieter von Postdienstleistungen aufgeschlüsselt nach lizenzierten Dienstleistungen und Tätigkeitsgebiet - von regional bis bundesweit - stellt die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zur Verfügung. Für Postdienstleistungen sind die Listen der Lizenzen in die Lizenzart A bis H sowie in bundesweite, bundeslandbezogene und regionale Lizenzen aufgefächert. Die Liste der hierfür für lizenzierte Unternehmen erscheint sofort beim Mausklick auf "Postmassensendungen".
