Versicherungsvermittler

  • Gesetzliche Grundlagen

    Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ist am 22. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 63, Seite 3231, verkündet worden und ist am 22. Mai 2007 in Kraft getreten. Versicherungsvermittler und -berater müssen sich nun auf eine Reihe neuer Berufsregeln einstellen. Die neuen Regelungen führen zu einer umfassenden Reform des Berufs des Versicherungsvermittlers in Deutschland. Man spricht von der Einführung einer Berufserlaubnis für die Versicherungsvermittler. Zudem gelten ab dem 22. Mai 2007 im Bereich der Versicherungsvermittlung und -beratung neue umfangreiche Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten. »mehr...


  • Informationen zum Antragsverfahren

    Hier erfahren Sie mehr über die Antragsverfahren für die Gewerbeerlaubnisse, die Erlaubnisbefreiung für produktakzessorische Vermittler und für die Registereintragung. Ab wann können Sie Anträge stellen? Welche Unterlagen benötigt die IHK? In diesem Verzeichnis stehen die Anträge zum Download zur Verfügung. »mehr...


  • Anmeldung zur Sachkundeprüfung

    Seit in Kraft treten der Versicherungsvermittlerverordnung, muss grundsätzlich jeder, der als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig werden möchte, eine Erlaubnis nachweisen können. Diese Erlaubnis wird wiederum nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater der IHK die notwendige Sachkunde nachweist. »mehr...


  • 05.03.2010

    Neue Preisangabepflichten

    Die IHK Braunschweig macht darauf aufmerksam, dass Versicherungsvermittler und -berater bis zum 1. März 2010 ihre Kundenunterlagen, auf denen die gesetzlichen Pflichtangaben stehen, sowie das Impressum ihres Internetauftritts überarbeiten müssen. »mehr...


  • Informationen für Versicherungsunternehmen

    Gebundene Vermittler, die die Privilegierung des § 34 d Abs. 4 GewO in Anspruch nehmen wollen, können nicht selbst die Anmeldung zum Register vornehmen, sondern müssen ihr haftungsübernehmendes bzw. ihre haftungsübernehmenden Versicherungsunternehmen zur Eintragung veranlassen (§ 80 Abs. 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz).Nähere Informationen zur weiteren Vorgehensweise finden Sie hier. »mehr...


  • Internet-Impressum: Zusätzliche Angaben

    Ab dem 22. Mai 2007 wird für Versicherungsvermittler und -berater eine neue Erlaubnis- und Registrierungspflicht eingeführt. Dies macht auch eine Ergänzung des Internet-Impressums erforderlich. § 5 Abs. 1 Nr. 3 Telemediengesetz (TMG) schreibt vor, dass geschäftsmäßige Anbieter von Telemedien Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen haben, wenn der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit erbracht wird, die der behördlichen Zulassung (Erlaubnis) bedarf. Hier erfahren Sie anhand eines Musterbeispiels wie Ihr Auftritt auf Ihrer Homepage unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen aussehen müsste. »mehr...


  • Existenzgründungen

    Versicherungsvermittler, die ihr Gewerbe nach dem 1. Januar 2007 angemeldet haben, benötigen bis spätenstens zum 22. Juli 2007 den Eintrag im Versicherungsvermittlerregister. Da neben den Anträgen weitere Unterlagen einzureichen sind, die mitunter bei Behörden beantragt werden müssen, sollte sich der Personenkreis umgehend um die Registrierung kümmern. »mehr...


  • Dokumentations- und Informationspflicht

    Für die Beratungsgespräche sind den Versicherungsvermittlern vom Gesetzgeber genaue Auskunfts- und Unterrichtungspflichten vorgegeben worden. »mehr...


  • Übergangsregelungen

    Versicherungsvermittler, die bereits vor dem 1. Januar 2007 selbständig tätig waren, haben für das Erwirken der Erlaubnis und der Registereintragung bis Ende 2008 Zeit. Die Vermögensschadenshaftpflicht muss jedoch ab dem 22. Mai 2007 vorliegen. Auch für vor dem 22. Mai 2007 bereits tätige Versicherungsberater gibt es eine Übergangsregelung. »mehr...


  • Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

    Jeder gewerbliche Versicherungsvermittler muss ab dem 22. Mai 2007 eine ausreichende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachweisen. Dabei gibt es einiges zu berücksichtigen. »mehr...


  • Versicherungsvermittlerregister

    Alle selbständigen Versicherungsvermittler müssen sich künftig in ein zentrales Register eintragen lassen, das durch die IHKs geführt wird. Hier erfahren Sie mehr über das Register und über die hier zu erfassenden Daten. »mehr...


  • Einordnungskriterien zur Fallunterscheidung

    Hier werden die verschiedenen Begrifflichkeiten erläutert, so dass eine individuelle und eindeutige Einordnung möglich ist. Es werden die Unterschiede zwischen Versicherungsmakler, Echter Mehrfachagent, Versicherungsberaterund produktakzessorische Versicherungsvermittlung dargelegt. »mehr...


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