Technologietransfer und Non-Proliferation

Merkblatt zu Technologietransfer und Non-Proliferation

Das BAFA gibt in diesem Merkblatt einen Überblick über die geltenden exportkontrollrechtlichen Beschränkungen im Bereich des Technologietransfers. Technologietransfer meint hierbei sowohl den Bereich der Ausfuhr von Technologie als auch die Erbringung Technischer Unterstützung.

Die relevanten Genehmigungspflichten und damit im Zusammenhang stehende Aspekte werden in einzelnen Kapiteln erläutert. Um die Handhabung in der Praxis zu erleichtern, unterscheidet die Darstellung zwischen Informationen zur Frage, ob eine Genehmigung beim BAFA überhaupt beantragt werden muss sowie Angaben zur Antragstellung und zum eigentlichen Genehmigungsverfahren.

Das Merkblatt richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an Wissenschaftler in Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die über technisches Know-how verfügen und dieses Wissen grenzüberschreitend oder an nicht im deutschen Wirtschaftsgebiet ansässige Personen weitergeben.

Einführend werden hierbei die Zielsetzungen der Kontrollen dargestellt und Hinweise gegeben, die bei der Beurteilung der möglichen Gefahr einer unbeabsichtigten Unterstützung von Beschaffungsversuchen hilfreich sein können.

Das Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zu beachten ist, dass Anwendung und Auslegung der zugrundeliegenden Vorschriften unter dem Vorbehalt einer abweichenden Auslegung durch die Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften steht. Sein Inhalt ist daher nicht rechtsverbindlich.

Alle Verweise auf europäische oder nationale Verordnungen oder Gesetze sowie auf Verfahrensregelungen und andere Merkblätter beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Merkblatts (April 2011).

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Klaus-Peter Weidlich

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