
Was ändert sich bei der Entsorgung von Elektrogeräten?
Der Countdown läuft: Ab 24. März 2006 gelten für Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten die im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) festgelegten Abhol- und Rücknahmepflichten für Altgeräte sowie gesetzlich definierte Entsorgungsstandards. Zur Erfüllung dieser Pflichten können Entsorgungsunternehmen beauftragt werden. Die seit dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte sind so zu kennzeichnen, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist. Ab 1. Juli 2006 gelten darüber hinaus die im ElektroG festgelegten Stoffverbote, die bei der Produktion von Elektro- und Elektronikgeräten eingehalten werden müssen.
Am Standort Goslar entstand 1994 eine mit modernster Technik ausgestattete Electrocycelanlage zur Behandlung von genutzten Elektro- und Elektronikgeräten von Industrie, Kommunen und privaten Haushalten. Die ELECTROCYCLING GmbH wurde 1994 mit dem Ziel gegründet, innovatives Electrocyceln zu betreiben. Die Anlage ist mit einer Kapazität von 30.000 Tonnen im Jahr eine der größten in Europa.
In Braunschweig zerlegt der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb ELPRO GmbHseit 1993 Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Gefährliche Stoffe werden aus den Altgeräten entfernt, und die Einzelteile werden in den Rohstoffkreislauf zurückgeführt. Geräte, die wieder verwendbar sind, werden zum Verkauf angeboten.
Positiver Nebeneffekt: jedes abgegebene Gerät bringt Beschäftigung – mehr als 20 neue Arbeitsplätze hat die ELPRO GmbH seit ihrer Gründung bereits geschaffen. Die privatwirtschaftlich betriebene Annahmestelle liegt in Lehndorf, gleich neben dem neuen BAUHAUS-Markt ander Hannoverschen Straße. Übrigens: auch Handelsunternehmen dürfen dort kostenfrei Elektroschrott abgeben.
Auch bei den kommunalen Sammelstellen können Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem 24. März 2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos abgeben. Von diesem Zeitpunkt an müssen die Hersteller die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. Das sieht das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vor, das Bundestag und Bundesrat beschlossen haben.
Für die Stadt Braunschweig ist vorgesehen, das Elektro- und Elektronikgeräte in Watenbüttel, auf dem Gelände des Abfallentsorgungszentrums (AEZ), sowie bei der Sammelstelle auf dem Betriebshof der ALBA Braunschweig GmbHabgegeben werden können. Außerdem wird ein Schadstoffmobil einen Anhänger für Elektrokleingeräte mitführen.
Abgabestellen in unserem Kammerbezirk:
Braunschweig:
Abfallentsorgungszentrum Watenbüttel; Betriebsgelände Alba Braunschweig GmbH, Frankfurter Str. 251; Schadstoffmobil; Firma Elpro, Hannoversche Str. 66
Helmstedt:
Städtereinigung West, Werner-von-Siemens-Str. 5
Peine:
Wertstoffhof Peine Süd, Fritz-Stegen-Allee; Recycling-Zentrum Hohenhameln-Stedum; Großgeräte bei Sperrmüllabfuhr
Salzgitter:
Deponie Diebesstieg; Mobile Schadstoffsammlung
Wolfenbüttel:
Recyclinghof Linden; Recyclinghof Klein Elbe; Entsorgungs- und Verwertungszentrum Bornum
Rückblick:
Bereits seit 24. November 2005 gilt: Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten sind verpflichtet, sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren zu lassen sowie monatlich die Geräteart und Menge der von ihnen in Verkehr gebrachten Geräte der EAR zu melden. Sofern es sich dabei um Geräte handelt, die in privaten Haushalten genutzt werden können, ist zudem gegenüber der EAR jährlich eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung dieser Geräte nachzuweisen.
Im Mai 2005 führte die IHK eine vielbeachtete Veranstaltung zu diesem Thema durch. [vgl. weitere Informationen]


