EAR-Fahrplan zur Registrierung von Elektro-Altgeräten
Spätestens ab dem 24.11.2005 muss jeder betroffene Hersteller/Importeur bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert sein
EAR bietet elektronische Infos und Hilfestellung insbesondere zu der erforderlichen Insolvenzgarantie (Hilfen rund um das ElektroG).
Möglich und sinnvoll sind bereits jetzt "Vorab-Registrierungen", die auf elektronischem Wege bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register vorgenommen werden können/sollten.
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