
Download: Vorträge eines Workshops der IHK Hannover zur Verpackungsverordnung
Über die Neuerungen bei der Verpackungsentsorgung und die Abgabe von Vollständigkeitserklärungen informierte ein Workshop am 2. März 09 in der IHK Hannover. Die Vorträge stehen jetzt als Download zur Verfügung.
Wann ist für Ihr Unternehmen die Abgabe einer Vollständigkeitserklärung relevant? - Bagatellgrenzen
Für die Pflicht zur Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung (VE) ist entscheidend, ob mindestens eine der in § 10 Abs. 4 Satz 1 VerpackV genannten und nachfolgend aufgeführten Bagatellgrenzen überschritten wird:
- 80.000 kg für Glas oder
- 50.000 kg für Papier, Pappe, Karton oder
- 30.000 kg für Leichtverpackungen (Kunststoffe, Verbunde, Weißblech oder Aluminium)
Unterhalb dieser Mengenschwellen sind Vollständigkeitserklärungen nur auf Verlangen der Vollzugsbehörden abzugeben (§ 10 Abs. 4 Satz 2 VerpackV).
Die Unterschreitung der Bagatellgrenzen befreit nur von der VE-Hinterlegungspflicht, nicht jedoch von der Lizenzierungspflicht bei dualen Systemen (§ 6 Abs. 1 VerpackV) bzw. der Teilnahme an Branchenlösungen (§ 6 Abs. 2 VerpackV).
Sollten Sie die o.g. Bagatellgrenzen überschreiten, empfehlen wir die Lektüre folgender
Vorträge:
- Neue Aufgaben und Pflichten für Unternehmen, kostengünstige Entsorgungslösungen und neue Kennzeichnungsregeln
Peter Meyer, Umweltkanzlei Dr. Rhein - Branchenlösungen und Eigenrücknahme als Alternativen
Frank Spielmann, INTERSEROH Dienstleistungs GmbH - Vollständigkeitserklärungen - Grundlagen, Hintergründe und Anforderungen an Unternehmen
Dr. Armin Rockholz, Deutscher Industrie- und Handelskammertag - Betriebliches Datenmanagement, technische und organisatorische Voraussetzungen sowie Online-Demonstration einer Vollständigkeitserklärung
Sonja Stallmann, Panaviz Control GmbH - Qualifizierte elektronische Signatur - Voraussetzung für den Testierer
Axel Janhoff, Mentana GmbH
Vollständigkeitserklärungen können im IHK-Register abgegeben werden:
Seit dem 2. Februar 2009 können die Vollständigkeitserklärungen (VE) im IHK-Register hinterlegt werden. Die erste Vollständigkeitserklärung ist bis zum 1. Mai 2009 abzugeben.


