Download: Vorträge eines Workshops der IHK Hannover

Download: Vorträge eines Workshops der IHK Hannover zur Verpackungsverordnung

Über die Neuerungen bei der Verpackungsentsorgung und die Abgabe von Vollständigkeitserklärungen informierte ein Workshop am 2. März 09 in der IHK Hannover. Die Vorträge stehen jetzt als Download zur Verfügung.

Wann ist für Ihr Unternehmen die Abgabe einer Vollständigkeitserklärung relevant? - Bagatellgrenzen

Für die Pflicht zur Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung (VE) ist entscheidend, ob mindestens eine der in § 10 Abs. 4 Satz 1 VerpackV genannten und nachfolgend aufgeführten Bagatellgrenzen überschritten wird:

  • 80.000 kg für Glas oder
  • 50.000 kg für Papier, Pappe, Karton oder
  • 30.000 kg für Leichtverpackungen (Kunststoffe, Verbunde, Weißblech oder Aluminium)

Unterhalb dieser Mengenschwellen sind Vollständigkeitserklärungen nur auf Verlangen der Vollzugsbehörden abzugeben (§ 10 Abs. 4 Satz 2 VerpackV).

Die Unterschreitung der Bagatellgrenzen befreit nur von der VE-Hinterlegungspflicht, nicht jedoch von der Lizenzierungspflicht bei dualen Systemen (§ 6 Abs. 1 VerpackV) bzw. der Teilnahme an Branchenlösungen (§ 6 Abs. 2 VerpackV).

Sollten Sie die o.g. Bagatellgrenzen überschreiten, empfehlen wir die Lektüre folgender

Vorträge:

Vollständigkeitserklärungen können im IHK-Register abgegeben werden:

Seit dem 2. Februar 2009 können die Vollständigkeitserklärungen (VE) im IHK-Register hinterlegt werden. Die erste Vollständigkeitserklärung ist bis zum 1. Mai 2009 abzugeben.

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