Deponieverbot für Siedlungsabfall

Ab 1. Juni 2005 Deponieverbot für unvorbehandelten Siedlungsabfall

Politik und Abfallverbände fordern konsequenten Vollzug. Ein Entsorgungsnotstand ist nicht zu erwarten; mit erhöhten Entsorgungspreisen ist zu rechnen. BM Trittin fordert u. a. ein Verbot der oberirdischen Deponierung, eine ambitionierte Novelle der EU-Abfallrahmenrichtlinien und anspruchsvolle ökologische Verwertungsstandards.

Beigefügt ist nochmals als Rechtsgrundlage die am 1. März 2001 in Kraft getretene Artikel-VO „Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen“. Nach Art. 1 (Ablagerungsverordnung) § 6 (Übergangsregelungen) endete die Übergangsfrist für die Ablagerung unvorbehandelten Siedlungsabfalls spätestens am 31. Mai 2005. Nach Abs. 2 Ziffer 2 können bestimmte Siedlungsabfälle und Abfälle, die wiederum bestimmte Deponiezuordnungskriterien erfüllen, bis zum 15. Juli 2009 auf Alt-Deponien abgelagert werden.

Nach Einschätzung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) (s. Anlage) besteht eine „Lücke“ in Höhe von etwa 5 Millionen Tonnen Abfall, insbesondere im Bereich des gewerblichen Abfalls zur Verwertung. Erst ab 2006 sei mit der Fertigstellung zusätzlich geplanter Kapazitäten Entlastung zu erwarten.

Für den Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE), der ebenso wie die Politik einen kompromisslosen Vollzug fordert (s. Anlage), kann eine „Lücke“ von rund 4 Millionen Tonnen durch zusätzliche abfallwirtschaftliche Maßnahmen (Sekundärbrennstoffe, Marktmechanismen, Altholz aus Gewerbe- und Sperrmüll, stoffliche Verwertung) geschlossen werden. Dabei seien regional differenzierte und teilweise deutliche Preisanpassungen beim Gewerbemüll zu erwarten.

Aus der beigefügten Rede von Bundesumweltminister Trittin ist fest zu halten:

1. Die deutsche Ablagerungsverordnung sei ambitionierter, aber im Einklang mit der EU-Deponierichtlinie.

2. Kurzfristig werden rund 200 ökologisch bedenkliche Altdeponien geschlossen; weitere werden 2009 (s. o.) geschlossen.

3. Die Zahl der Müllverbrennungsanlagen steigt von 48 (1990) auf 72 (2007); damit werde die thermische Behandlungskapazität gegenüber 1990 nahezu verdoppelt auf rund 18 Millionen Tonnen. Hinzu kämen zahlreiche Kompostwerke, Vergärungsanlagen und andere Abfallverwertungsanlagen.

4. In 2005 wird der gesamte Restabfall zu ¾  thermisch und zu ¼ mechanisch-biologisch vorbehandelt. Hinzu kommen Kapazitäten in Zementwerken, Kraftwerken und anderen industriellen Feuerungen; bei der energetischen Nutzung sei noch das größte Potenzial.

5. Gefordert wird ein Ende der oberirdischen Deponierung für alle Siedlungsabfälle. Für eine deutlich höhere Verwertung seien die bestehenden Strukturen der Abfallwirtschaft planmäßig weiterzuentwickeln. Sofern die „Zebratonne“, also die gemeinsame Erfassung von Leichtverpackungen mit Restmüll bei erst nachträglicher Sortierung, ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist, sollte dies eine Option neben der Getrenntsammlung sein.

6. Notwendig seien eine ambitionierte Novelle der europäischen Abfallrahmenrichtlinie, anspruchsvolle ökologische Standards für die Verwertung der wesentlichen Abfallströme und die Vorlage der EU-Bioabfallrichtlinie mit europaweit einheitlichen Standards für die stoffliche Verwertung von Bioabfällen.

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LAGA_Bericht
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Pressemitteilung des BDE
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Rede Bundesumweltminister Trittin
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Verordnung Siedlungsabfälle (BGBL)
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