
12 Anregungen und Empfehlungen der Industrie- und Handelskammer Braunschweig zum "Aktions- und Handlungsplan der Stadt Braunschweig in Sachen Luftreinhaltung, Feinstaub und Klimaschutz" vom 2. Mai 2007
Der vom Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig am 2. Mai 2007 vorgelegte "Aktions- und Handlungsplan der Stadt Braunschweig in Sachen Luftreinhaltung, Feinstaub und Klimaschutz" berührt in vielen Bereichen das von der IHK zu vertretende Gesamtinteresse der Wirtschaft nicht nur in der Stadt Braunschweig, sondern im gesamten Braunschweiger Wirtschaftsraum und darüber hinaus. Die IHK hat deshalb als kritische und konstruktive Gesprächspartnerin von Politik und Verwaltung auf der Grundlage ihrer Stellungnahme vom 25.06.2007 die folgenden 12 Anregungen und Empfehlungen erarbeitet:
Vorbemerkung
Die Erarbeitung und Umsetzung eines Luftreinhalte- und Aktionsplans für die Stadt Braunschweig ist seit Inkrafttreten der zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes am 18. September 2002 rechtlich geboten und zielführend. Die Stadt Braunschweig will jedoch das Erreichen der Luftqualitätsziele im Stadtgebiet zur Vermeidung beziehungsweise Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt mit dem gebietsübergreifenden und letztlich nur global zu erreichenden Ziel des Klimaschutzes verknüpfen. Da beide Ziele ganz andere räumliche und zeitliche Dimensionen sowie andere Akteure und Maßnahmen erfordern, sollte die zu enge Verknüpfung zwischen Luftreinhaltung im Braunschweiger Stadtgebiet (Feinststaub, NOx) und Klimaschutz (Treibhauseffekt) aufgehoben werden (Empfehlung Nr. 1) ohne die Wechselwirkungen der jeweiligen Maßnahmen auf beide Ziele zu vernachlässigen.
Die Feinstaub- und NOx-Belastung in urbanen Ballungsräumen ist ohne jeden Zweifel ein ernstzunehmendes Problem. Dessen Ursachen können jedoch nicht einzelnen Quellen klar zugeordnet werden. In dem komplexen Themenfeld "Mobilität und Umwelt" ist es deshalb zwingend erforderlich, ins Auge gefasste Maßnahmen einer belastbaren Ursache-Wirkungs-Analyse zu unterziehen und hierbei auf den bestehenden wissenschaftlichen Erkenntnissen aufzusetzen . Fehlt eine solche Analyse, besteht die Gefahr eines kurzfristigen Aktionismus ohne nennenswerten Wirkungsbeitrag. Nach Vorlage einer entsprechenden Analyse sollten diejenigen Maßnahmen mit nachvollziehbarem Wirkungsbeitrag in der Reihenfolge ihres Potenzials auf Machbarkeit und Akzeptanz untersucht werden. Grundsätzlich empfiehlt sich ein vielfältiger Handlungsansatz, den die nachfolgenden Ausführungen konkretisieren.
Luftreinhaltung im Gebiet der Stadt Braunschweig und Klimaschutz
- Die IHK empfiehlt der Stadt Braunschweig, das aktuell von der Bundesregierung geplante "Integrierte Klima- und Energieprogramm" in der weiteren Beratung zu verfolgen und nach dessen Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat in ihre Maßnahmen zum Klimaschutz einzubeziehen.
Einrichtung einer Umweltzone in der Stadt Braunschweig - Vor weiterer Erwägung einer Umweltzone im Stadtgebiet Braunschweig sind aus Sicht der IHK folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Erstellung einer zuverlässigen Gesamtbilanz eines solchen Eingriffs mit Hilfe von Verkehrsnachfragesimulation und Wirkungsberechnungen (sehr gute Voraussetzungen liegen bei der Stadt Braunschweig hier durch den Verkehrsentwicklungsplan vor) sowie
- Weiterer Ausbau des ÖPNV insbesondere auch in das Umland hinein, um eine Alternative zur Kfz-Nutzung anzubieten. Vorrangig muss die RegioStadtbahn schnellstmöglich ihren Betrieb aufnehmen.
Verbesserung der Verkehrseffizienz - Die IHK empfiehlt der Stadt Braunschweig, das wissenschaftliche Forschungsprojekt mit dem Titel "Kooperative Verkehrssteuerung" zu unterstützen, an dem die BELLIS GmbH, das DLR und die Unternehmen WiTech, WVI und VW mitarbeiten.
- Die BELLIS GmbH als Dienstleisterin der Stadt Braunschweig plant mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr ein Forschungsvorhaben, welches ein Umlegungsmodell zur Verkehrsverstetigung und Verkehrs(um)lenkung in der Praxis austesten soll. Die IHK empfiehlt der Stadt Braunschweig, auch dieses Forschungsvorhaben zu unterstützen.
- Das Niedersächsische Umweltministerium wird nach aktuellem Sachstand in den nächsten zwei Jahren keinen neuen Messcontainer zur Ermittlung der Schadstoffbelastungen in Braunschweig aufstellen. Daher empfiehlt die IHK der Stadt Braunschweig, den Einsatz einer mobilen Schadstoffmessstation zu erwägen. Diese kann von wissenschaftlichen Instituten und Partnerunternehmen des Gesamtzentrums für Verkehr Braunschweig (GZVB) konzipiert, gebaut und gegen ein Nutzungsentgelt zur Verfügung gestellt werden.
Nachhaltiger Ausbau des ÖPNV - Ergänzend zu der nachdrücklich zu begrüßenden ökologischen Erneuerung der Busflotte der Braunschweiger Verkehrs-AG sowie der Beschaffung höchst energieeffizienter Niederflur-Stadtbahnfahrzeuge muss der ÖPNV kontinuierlicher weiter ausgebaut werden, um eine Grundversorgung der Bevölkerung mit Mobilität sicherzustellen. Zu nennen sind hier beispielhaft der Ausbau der Braunschweiger Stadtbahnlinien zu weiteren Siedlungsschwerpunkten bzw. Neubaugebieten sowie die qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Stadtbuslinien. Dazu müssen allerdings von der öffentlichen Hand die erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Die IHK empfiehlt hier ein gemeinsames Vorgehen der Stadt Braunschweig mit dem Zweckverband Großraum Braunschweig.
Förderung des Fahrradverkehrs in Braunschweig - Zur wirksamen Förderung des Radverkehrs in Braunschweig sollten zunächst die vorhandenen und bekannten Mängel abgestellt werden. Hierbei können die so genannten Mängelkarten genutzt werden, die bei den Interessenverbänden ADFC und Fahrrad und Verkehrs AG des Asta der TU Braunschweig vorliegen.
Energieoptimierungsprogramm - Die IHK empfiehlt der Stadt Braunschweig unter Hinweis auf die Anregung zu Nr. 1, vor Einführung eines Anschluss- und Benutzungszwangs für Fernwärme zunächst eine sorgfältige und nachvollziehbare Kosten- und Nutzenanalyse zur Energieversorgung im Braunschweiger Stadtgebiet unter Einbeziehung sämtlicher in Frage kommender Energieträger vorzulegen.
- Die Stadt Braunschweig sollte sich mit ihrem Programm zur Energieoptimierung nicht ausschließlich auf öffentliche Gebäude konzentrieren, sondern im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit finanziellen Anreizen zur Ersatzbeschaffung veralteter Heizungsanlagen beitragen.
- Der Einbau von Kaminen und Kaminöfen zusätzlich zu einer Zentral- oder Fernheizung hat in privaten Haushalten aufgrund gestiegener Energiepreise stark zugenommen. Laut Untersuchungen des Umweltbundesamtes stoßen diese Anlagen Feinstäube in der Größenordnung der Emissionen des Motorisierten Individualverkehrs aus. Die Stadt sollte daher die bereits begonnene Informationskampagne zum Thema Heizen und Feinstaubbelastungen in Zusammenarbeit mit der Schornsteinfeger-Innung fortsetzen und gemeinsam mit der Schornsteinfeger-Innung auch ein Förderprogramm zu dem unter 9 genannten Punkt beraten.
- Mit der Firma Solvis, anderen Unternehmen und entsprechend ausgerichteten Instituten der TU Braunschweig und der FH Braunschweig-Wolfenbüttel ist ein hervorragendes Potenzial zur Weiterentwicklung der Solarenergienutzung vorhanden. Dieses sollte über städtische Gebäude hinausgehend zur Luftreinhaltung in Braunschweig genutzt werden. Die IHK empfiehlt die Entwicklung von Modellprojekten, die überregional auf die Potentiale und Leistungsfähigkeit des hiesigen Wirtschaftsraumes bei der Solarenergienutzung und anderer regenerativer Energieformen (Wärmepumpen, Erdwärme) hinweisen.
- Die IHK regt ein Pilotprojekt "Gebäudeenergiemanagement" in der "Stadt der Wissenschaft 2007" an. Aktuelle Ergebnisse laufender Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Beispiel zur CO2-neutralen bzw. -CO2-reduzierten Wärmeversorgung von Wohnsiedlungen, zum nachhaltigen und energieeffizienten Planen, Bauen und Betreiben von Nichtwohngebäuden sowie zur energie- und komfortgerechten Sanierung von Bürogebäuden liegen am Institut für Gebäude- und Solartechnik (Prof. Dr. Norbert Fisch) der TU Braunschweig vor und sollten im Rahmen der Erarbeitung und Umsetzung des Luftreinhalte- und Aktionsplans der Stadt Braunschweig genutzt werden.
Stand: 13. Juli 2007

