
- oben: Anna Maria Heidenreich, unten: Esther Landau
Europa nutzt sein Wissen und die Fähigkeit zur Innovation insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien noch nicht genügend aus. Im Rahmen der neuen Finanzierungsperiode der EU 2007-2013 stehen große Veränderungen bei der europäischen Förderpolitik und ihren Instrumenten an.
EU-Förderprogramme 2007-2013: Die neue Förderperiode – „Neues Spiel, neues Glück?“
Im Rahmen der neuen Finanzierungsperiode der Europäischen Union für die Jahre 2007-2013 stehen Veränderungen mit Blick auf die europäische Förderpolitik und ihre Instrumente an: Einige Förderprogramme laufen ersatzlos aus, andere werden zusammengelegt. Ziele und Inhalte vieler Programme sind neu definiert worden. Es ändern sich zudem die Budgetverteilung für die Programme sowie einige administrative Vorschriften.
Die EU hat eine Vielzahl von Förderprogrammen und Finanzierungsinstrumenten entwickelt, um die Zielsetzungen der Gemeinschaft zu verwirklichen. Dabei stehen die Ziele „Solidarität und Kohäsion“ (Regionalförderung), die „Positionierung der EU als globaler Partner“ (Außenwirtschafts- und Entwicklungshilfeprogramme) sowie das „Ziel der Wettbewerbsfähigkeit“ (Förderprogramme in Zukunftsbereichen wie z.B. Forschung) im Vordergrund. Mit Blick auf diese Zielsetzung lassen sich die anstehenden Veränderungen wie folgt zusammenfassen:
Außenwirtschaft: Bündelung in sechs Instrumente
Die Außenwirtschaftsprogramme der EU fördern die Heranführung der Beitrittsländer an den EU-Standard bzw. die politischen und wirtschaftlichen Reformprozesse in den Mittelmeeranrainerstaaten, den Ländern des westlichen Balkans und der Neuen Unabhängigen Staaten (NUS). Darüber hinaus wird die Kooperation der EU mit anderen Drittstaaten (z.B. in Asien und Lateinamerika) unterstützt.
Die zahlreichen thematischen und geo-graphischen Programme und Hilfen soll ab dem 01.01.2007 durch sechs Instrumente ersetzt werden. Drei werden der Reaktion auf bestimmte Erfordernisse, wie z.B. hu-manitäre Katastrophen, dienen und drei der Durchführung folgender Politiken:
Das Heranführungsinstrument (IPA) wird die bisherigen Instrumente PHARE, ISPA, SAPARD, die Heranführungshilfe für die Türkei und CARDS ablösen und somit die neue Finanzhilfe sowohl für die Beitrittskandidaten (Kroatien, Türkei, Mazedonien) als auch für weitere potenzielle Anwärter auf EU-Mitgliedschaft (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien) darstellen. Das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) wird das MEDA- und TACIS-Programm ersetzen. Unter ENPI werden die Mittelmeeranrainerstaaten (südlicher und östlicher Mittelmeerraum), die westlichen Neuen Unabhängigen Staaten, die Länder des südlichen Kaukasus und Russland fallen. Das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Ländern (EZWZI) bezieht sich auf alle Länder, die nicht im Rahmen von IPA oder ENPI unterstützt werden. Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) wird ebenso im EZWZI aufgehen wie alle anderen Instrumente der wirtschaftlichen Kooperation mit Drittländern, wie z.B. Maßnahmen im Rahmen der derzeitigen ALA-Verordnung (Asien und Lateinamerika), aber auch bis-herige sog. „Drittlandskomponenten“ anderer Programme, wie z.B. im Rahmen des Umweltprogramms „LIFE“.
Das Europäische Gesetzgebungsverfahren ist derzeit erst für IPA und ENPI abgeschlossen; die Verabschiedung der anderen Verordnungen wird sich bis ins Jahr 2007 hineinziehen. Vor diesem Hintergrund ist mit Verzögerungen bei der Entwicklung der Projekte sowie bei den Ausschreibungs- und Abwicklungsmodalitäten, zu rechnen.
Regionalförderung: Neue Aufteilung der Gebiete
Die EU-Struktur- und Kohäsionsfonds zielen darauf ab, benachteiligte Regionen und soziale Gruppen in der EU zu unterstützen. Dabei werden mit den Strukturfondsgeldern nationale und regionale Fördermaßnahmen kofinanziert. In der neuen Förderperiode werden angesichts der neuen Mitgliedstaaten die Fördergebiete neu aufgeteilt, die Anzahl der Instrumente von neun auf drei reduziert und die Ziele neu definiert. Nach wie vor gilt, dass allein die Mitgliedstaaten über die Verwendung der Mittel entscheiden und diese regional beantragt werden müssen.
Verstärkung der Thematischen Förderung
Im Rahmen der thematischen Förderung sollen die Zielsetzungen der EU in prioritären Bereichen - Forschung, Bildung, Energie etc. - durch spezifische Maßnahmen unterstützt werden. Viele der aktuell laufenden Programme werden mit Änderungen neu aufgelegt:
So wird z.B. zum 01.01.2007 das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (FRP) starten, das gemeinsame europäische Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Wirtschaft und Wissenschaft fördert und das Vorgängerprogramm (6. FRP) fortführt.
Das Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative (MAP), das u.a. zum Ziel hatte, den Zugang der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu Finanzierung zu verbessern und Unterstützungsnetzwerke (EICs, IRCs) für diese anzubieten, wird durch das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) fortgeführt. Im CIP werden darüber hinaus auch bislang eigen-ständige Programme, wie z.B. das Umwelt-Programm „LIFE“, aufgehen und die Unterstützungsnetze reformiert werden.
Wichtige Grundsätze der Förderpolitik der EU
Die Vereinfachung der Förderpraxis und eine bessere Einbindung der KMU in die EU-Förderprogramme sind erklärtes Ziel der EU für die neue Programmperiode. Unabhängig von der angestrebten Vereinfachung und vom jeweiligen Förderbereich müssen Unternehmen eine Reihe von Grundvoraussetzungen erfüllen, wenn sie sich an den EU-Programmen beteiligen wollen. Dies gilt gleichermaßen für die laufende wie die neue Förderperiode:
Die Definition der eigenen Ziele und deren Übereinstimmung mit den Zielen der EU-Programme („europäischer Mehrwert“) sind unerlässlich für den Erfolg eines Projekts. Darüber hinaus sind europäische Projektpartner erforderlich sowie die finanziellen und personellen Kapazitäten zur Durchführung des Projekts. Der sichere Umgang mit dem Internet ist ebenfalls zwingend, da die Informationen zu den Förderprogrammen und die Ausschreibungsunterlagen fast ausschließlich online recherchiert, heruntergeladen und teilweise eingereicht werden müssen.
Informationen zu den einzelnen Programmen sind über die Internetseiten der jeweils zuständigen Generaldirektion in der Europäischen Kommission erhältlich s.u. Generaldirektion und Dienste.
Quelle:
Anna Maria Heidenreich und Esther Landau, DIHK Brüssel


