Nächste Schritte unter der EU-Verordnung

Die Broschüre kann in kleinen Mengen kostenlos bezogen werden

Cover REACH-Info 8 Broschüre

Broschüre REACH-Info 8 „Nächste Schritte unter der EU-Verordnung REACH“ erschienen

Dortmund - Der REACH-Prozess im europäischen Chemikalienrecht ist im Fluss. Mit der Broschüre REACH-Info 8 „Nächste Schritte unter der EU-Verordnung REACH“ gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Auskunftsstelle im REACH-Verfahren einen Überblick über Maßnahmen, die verschiedene Akteure jetzt in Angriff nehmen müssen. Neben den REACH-Verpflichtungen kommen auf Hersteller und Importeure einige Meldepflichten im Rahmen der CLP-Verordnung zu. Die Broschüre geht auf Pflichten in Zusammenhang mit der Registrierung, der Zulassung oder Beschränkung von Stoffen und der CLP-Verordnung ein.

Nach dem Grundsatz „ohne Daten kein Markt“ dürfen unter REACH Stoffe nur noch hergestellt und vermarktet werden, wenn sie bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert wurden. Bei der Registrierung müssen Hersteller und Importeure Daten über die Stoffeigenschaften vorlegen, mit denen sich Gefährdungen für Mensch und Umwelt bewerten lassen. Die Bewertung muss jede Verwendung des Stoffes berücksichtigen. REACH-Info 8 stellt das Registrierungsverfahren in seinen Einzelheiten vor, nennt Registrierungsfristen und Ausnahmeregelungen.

Manche Stoffe besitzen besonders besorgniserregende Eigenschaften. Sie können beispielsweise das Erbgut verändern oder sind biologisch schwer abbaubar. Diese Stoffe können möglicherweise künftig einem Zulassungsverfahren unterworfen sein. Dann dürfen sie nur noch genutzt werden, wenn die Verwendung zugelassen ist. Stoffe, von denen unannehmbare Risiken für Mensch und Umwelt ausgehen, können durch das Beschränkungsverfahren vollständig oder für bestimmte Verwendungen verboten werden.


ACHTUNG:

Die EU-Chemikalienverordnung REACH bleibt für viele Unternehmen ein heißes Eisen. Für SVHC-Stoffe in Erzeugnissen, die vor dem 01.12.2010 in die Kandidatenliste aufgenommen wurden, müssen bis 01. Juni 2011 bei der ECHA notifiziert werden. Ein Kernelement der REACH-Verordnung ist die Registrierung von allen Stoffen, die in einer Menge von mindestens 1 t pro Hersteller und Jahr hergestellt oder importiert werden. Für Stoffe, die für Menschen oder die Umwelt besonders besorgniserregend sind, muss möglicherweise eine Zulassung beantragt werden. Für Stoffe, die ein unannehmbares Risiko darstellen, können Beschränkungen festgelegt werden.

  • Besonders Besorgnis erregende (SVHC) Stoffe in Erzeugnissen – Kandidatenliste – Pflichten und Auswirkungen auf Erzeugnishersteller und -importeure

Darüber hinaus geht die Broschüre kurz auf Meldepflichten durch die CLP-Verordnung zu Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung ein und stellt die Leitfäden der ECHA als Handlungshilfen bei der Umsetzung vor. Ein Glossar und Hinweise auf nützliche Adressen im Internet runden die Broschüre ab.

Die Broschüre REACH-Info 8 „Nächste Schritte unter der EU-Verordnung REACH“ kann in kleinen Mengen kostenlos über das Informationszentrum der BAuA bezogen werden, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, 
Telefon 0231 90 71-2971, Fax 0231 90 71-2679, 
E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.

Darüber hinaus steht die Broschüre im PDF-Format auf der Homepage des REACH-CLP Helpdesks 'http://www.reach-clp-helpdesk.de' in der Rubrik Broschüren zum Herunterladen bereit.

Der REACH-CLP-Helpdesk beantwortet zudem Anfragen 
telefonisch 0231 9071-2971, per Fax 0231 9071-2679 oder 
E-Mail reach-clp@baua.bund.de

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Jörg Feldmann
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: +49 (0)231 9071 - 2330
Fax: +49 (0)231 9071 - 2362
e-mail: feldmann.joerg@baua.bund.de

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