Android, iPad & Co. Möglichkeiten und Risiken

Niedersachsen-Initiative für die Informations- und Kommunikationswirtschaft "ikn2020 – Das digitale Niedersachsen"

TELIAISON e.V. Braunschweig

Beratungszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr in Niedersachsen - Region Hannover und Braunschweig

Impressionen vom Tagungsort
Fotos: Sabrina Nolting, Michael Faber

Presseinfo "Android, iPad & Co. : Möglichkeiten und Risiken beim Einsatz in Unternehmen" - November 2011

Neuartige mobile Endgeräte können durch Touchscreens intuitiv bedient werden, sind leicht und flach. Ideale Begleiter für den mobilen Menschen von heute also. Im privaten Gebrauch haben sie sich sehr schnell durchgesetzt.

Was aber, wenn dynamische neue Mitarbeiter diese Geräte für ihre Anwendungen im Firmennetz nutzen wollen, oder wenn der Einsatz für alle Vertriebsmitarbeiter Effizienzsteigerung und mehr Spaß an der Arbeit verspricht?Welche neuen Möglichkeiten eröffnen sich für Firmen durch solche Geräte und die auf ihnen genutzten Betriebssysteme? Welche zukünftigen Entwicklungen planen die Treiber hinter Android & Co.? Welche rechtlichen Fragen und Sicherheitsrisiken können sich dadurch für Unternehmen ergeben und welche Gegenmaßnahmen stehen zur Verfügung?

Die Landesinitiative ikn2020 – "Das digitale Niedersachsen" und das Beratungszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr in Niedersachsen (begin) Braunschweig nahmen sich des Themas im November 2011 im Rahmen einer Vortragsveranstaltung in der Industrie- und Handelskammer Braunschweig an.

Ulrich Petersen, Leiter der Abteilung Mittelstand des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, übermittelte die Grüße seines Hauses und berichtete direkt vom 3. Breitbandtag Niedersachsen, der tagesgleich in der Stadthalle Osterholz-Scharmbeck stattfand. "Mit unserer Landesinitiative ikn2020 wollen wir Ihnen die Chance geben, ihre Aktivitäten bezüglich Vernetzung, Information und Kommunikation systematisch und stringent auszubauen. In diesem Sinne wünsche dieser Veranstaltung viel Erfolg."

"Wie geht es in den Unternehmen meistens los mit dem Thema? Nun, der Chef kommt mit seinem iPad zum IT-Mitarbeiter und sagt: Machen Sie mir da mal eMail drauf.", sagte Volker Weber, Korrespondent des Heise Verlages Hannover. Die betriebliche Informationstechnologie müsse sich zunehmend an den Bedürfnissen und Anforderungen ihrer internen Kundschaft orientieren.

Weber stellte die Charakteristika der aktuell den Markt für smart devices bestimmenden Betriebssysteme iOS, Android, BlackBerry und Windows phone vor. "Wenn Sie mehrere Geräte verwalten wollen, geht kein Weg an Hilfsmitteln wie Mobile Device Management (MDM) vorbei", führte Weber zur iOS-Welt aus. Mit dem iOS Developer Enterprise Programm könne unternehmensspezifische Software geschrieben werden einschließlich der Erstellung von Versorgungs- bzw. Verteilungsprofilen. Eine Installation auf beliebig vielen Geräten sei unter Zuhilfenahme von MDM dann möglich. "Die Frage, welche der aktuellen System sich langfristig am Markt behaupten werden, ist schwer zu beantworten. Aber schauen Sie sich ruhig auch mal Windows phone etwas näher an", resümierte Weber.

Dr. Thomas Lapp,  Fachanwalt für IT-Recht und Vorstandsvorsitzender der Nationalen Initiative für Informations- und Internetsicherheit (NIFIS) e.V. Frankfurt am Main, ging in der Folge auf rechtliche Fallstricke beim Einsatz mobiler Clients in Unternehmen ein. Besonderes Augenmerk sei auf die zunehmende Nutzung persönlicher mobiler elektronischer Endgeräte von Privatpersonen auch für die Erwerbstätigkeit zu richten (consumerization, bring your own device). Im Spannungsfeld einer Mischnutzung würden sich für Unternehmen Probleme nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz (KontraG), dem Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes (BDSG-E) und der Inanspruchnahme von Diensten im Rahmen von Cloud Computing ergeben.

"Grundsätzlich sind Betriebsmittel nur für betriebliche Zwecke einzusetzen. Privatnutzung ist also nicht erlaubt", sagte Dr. Lapp. Eine Duldung privater Nutzung führe zur betrieblichen Übung. "Da private Daten nur schwer von betrieblichen Daten zu trennen und vor dem Zugriff durch das Unternehmen geschützt sind, Sie auf der anderen Seite aber alle betrieblichen Daten benötigen und beispielsweise Archivierungs- und Aufbewahrungspflichten zu erfüllen haben, sollten Sie ausdrückliche Regelungen über Art, Umfang und Grenzen der privaten Nutzung im Rahmen von Einzelverträgen oder Betriebsvereinbarungen treffen", riet Dr. Lapp. Dabei sollte insbesonders die Verantwortung für Sicherheit und Pflege der Geräte, die Kosten für Anschaffung, Wartung sowie Ersatz, die Kosten bei Beschädigung im betrieblichen Einsatz und das Problem der Löschung von Daten bei Altgeräten abgehandelt werden. 

Über die Vortragenden:

Volker Weber ist Korrespondent des Heise Zeitschriften Verlags und arbeitet als Autor, Consultant und Systemarchitekt. Der Darmstädter Wirschaftsingenieur beschäftigt sich vor allem mit Mobility und Enterprise Collaboration.

Dr. Thomas Lapp ist Vorstandsvorsitzender des NIFIS e.V. (Nationale Initiative für Informations- und Internetsicherheit). Der Rechtsanwalt arbeitet in der IT-Kanzlei dr-lapp.de GbR in Frankfurt am Main ausschließlich im Bereich des IT-Rechts, einschließlich IT-Sicherheitsrecht und Datenschutzrecht.

Gestalteten die Vortragsveranstaltung in der IHK Braunschweig (v.l.): Prof. Dr.-Ing. Diederich Wermser (ikn2020 Regionalzentrum Braunschweig / Südostniedersachsen), Ulrich Petersen (Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr), Michael Faber (begin Braunschweig), Volker Weber (Korrespondent Heise Verlag Hannover) und Dr. Thomas Lapp (NIFIS e.V. Frankfurt a. M.).
Foto: Peter Peckedrath

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