Internet-Rundfunkgebühr: Die GEZ bittet zur Kasse


Die Autorin: Dr. Katrin Sobania,
Deutscher Industrie- und Handels-

Neue Internet-Rundfunkgebühr: Die GEZ bittet zur Kasse - aktualisiert - August 2006

Die Ministerpräsidenten der Länder haben auf einem Treffen Ende Oktober 2006 beschlossen, ab dem 1.1.2007 auf PCs die ermäßigte Grundgebühr von 5,52 im Monat zu erheben statt der vollen TV−Gebühr von 17,03 Euro. Die PC−Gebühr sollen zudem nur die Betriebe zahlen, die noch kein gewerblich genutztes Radio angemeldet haben.

Demnach sollen PCs gebührenrechtlich nicht wie TV−Geräte behandelt werden, weil momentan noch kein nennenswertes Angebot an gestreamten TV−Sendungen im Internet angeboten wird. Die rechtliche Umsetzung dieses Kompromissvorschlags könnte durch eine entsprechende Auslegung des bestehenden Staatsvertrages erfolgen.

Ab 1. Januar 2007 kommt dann auf Unternehmen die neue Gebühr zu:  Für ihren internetfähigen PC oder ihr UMTS-Handy sollen sie Rundfunkgebühren bezahlen, wenn sie kein Radio- oder TV-Gerät angemeldet haben. Die Crux: Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Unternehmen seit 2006 zur elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung und damit quasi zum Internet-Anschluss verpflichtet. Die GEZ-Pflicht durch die Hintertür?

Der 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht die Ausweitung der Rundfunkgebührenpflicht vor. Die Neuregelung belastet vor allem Kleinstunternehmen, Selbständige und Freiberufler, die noch keine GEZ-Gebühr für herkömmliche Hörfunk- oder Fernsehgeräte zahlen. Wird für diese Geräte bereits eine Gebühr entrichtet, fallen auch künftig keine zusätzlichen Kosten an. Stehen die PCs mit Internetanschluss in mehreren Filialen muss das Unternehmen für jede Filiale die Rundfunkgebühr zahlen. Die Gebühr für ein Gerät fällt auch dann extra an, wenn Büro und Werkstatt getrennt sind und jeweils ein PC vorgehalten wird. Gezahlt werden muss auch für Webserver, die ein Unternehmen von einem Provider in dessen Rechenzentrum mietet. Auch hier handelt es sich definitionsgemäß um internetfähige PCs in einer eigenen Betriebsstätte.

Dabei haben die Unternehmen keine Wahl, auf einen PC zu verzichten: Praktisch alle Unternehmen müssen einen internettauglichen Rechner vorhalten, denn seit diesem Jahr müssen sie die Sozialversicherungsdaten ihrer Belegschaft elektronisch per Internet übermitteln. Auch die Umsatzsteuervoranmeldungen laufen via Datenhighway. 

Für eine Leistung gleich dreimal zahlen

Mit der Anzahl der Geräte dreht sich auch die Gebührenschraube. Mit der neuen Internetgebühr sollen Unternehmer künftig für ein und dieselbe Leistung mehrmals zahlen: Selbständige Unternehmer sind gleichzeitig Private. Sie zahlen als Haushalt eine Rundfunkgebühr (Jahresgebühr 204,36 Euro). Steigen sie als Privatperson in ihr Auto, ist die Radionutzung über die Zweitgerätebereiung des privaten Haushalts abgedeckt. Steigen sie jedoch geschäftlich ins Auto, müssen sie ein zweites Mal zahlen (Jahresgebühr 66,24 Euro). Angekommen im Unternehmen müssen sie für die Nutzung des Radios bzw. künftig für die Nutzung des PCs ein drittes Mal zahlen (Jahresgebühr 204,36 für ein Fernsehgerät). In der Summe macht das eine Jahresgebühr von 474,96 Euro.

Technische Voraussetzung für das Internet-TV fehlt

Für die Gebührenregelung sind die Länder zuständig. Sie befürchten, dass die Rundfunkgebührenpflicht umgangen wird, wenn herkömmliche TV-Geräte beim Rundfunkempfang durch PCs ersetzt werden. Dies soll durch eine Ausweitung der Gebührenpflicht auf internetfähige Rechner verhindert werden. Eine Entlastung für die Unternehmen würde nach Ansicht der Länder jedoch dann entstehen, wenn PCs tatsächlich in Kürze die TV-Geräte komplett ersetzen würden. In diesem Fall würde für Internet-Rechner – unabhängig von der tatsächlich vorgehaltenen Anzahl – eine einzige Gebühr anfallen.

Doch die herkömmlichen TV-Programme werden bislang kaum über das Internet angeboten. Angesichts der schleppenden Verbreitung breitbandiger Internetanschlüsse – eine Grundvoraussetzung für TV über das Internet – oder der Schwierigkeiten bei der Einführung von Handy-TV ist auch mittelfristig nicht mit einem flächendeckenden Angebot zu rechnen. Insofern besteht aus technischer Sicht nicht die von den Ländern heraufbeschworene Gefahr, dass in absehbarer Zeit herkömmliche Empfangsgeräte durch neuartige ersetzt werden – und damit die Gebührenzahlung per Internet-Streaming umgangen werden kann. Da die technischen Voraussetzungen für den Fernsehempfang per PC noch nicht gegeben sind und ein TV-Angebot weitgehend fehlt, haben Unternehmen aber auch keine Chance, die Gebühr nur einmal für den PC zu zahlen statt für jedes TV-Gerät extra – wie von den Ländern in diesem Zusammenhang in Aussicht gestellt.

Gebührenbasis vergrößert sich

Die laufenden Gespräche der Rundfunkanstalten und der Länder über gebührenrechtliche Konsequenzen (ermäßigte Grundgebühr in Höhe von 66,24 Euro statt voller TV-Gebühr für PCs in Höhe von 204,36) sind zwar grundsätzlich begrüßenswert – führen aber nur auf die falsche Fährte. Die rasante technische Entwicklung stellt die bestehende Logik des Gebührensystems – den Geräteansatz – in Frage. Künftig werden immer mehr neuartige Geräte den Empfang von Rundfunksendungen ermöglichen. Mit den Geräteinnovationen geht einher, dass der Nutzer keine Entscheidungsfreiheit mehr hat, ob er überhaupt Rundfunk nutzen will: Ob er will oder nicht, er muss dafür trotzdem Gebühren bezahlen. Die permanente Ausweitung der Gebührenbasis ist somit für die GEZ gesichert. Dabei werden PCs im betrieblichen Alltag in der Regel nicht als Rundfunkempfangsgerät genutzt.

Neuer Gebührenansatz notwendig

Die IHK-Organisation hält den derzeitigen Gebührenmaßstab – die Geräteanzahl – für nicht haltbar. Die Teilnahme am Rundfunk ist nicht abhängig von der Gerätezahl, sondern von der Zahl der Nutzer. Teilnehmen am Rundfunk können immer nur Menschen, nicht Betriebe. Die Gebühr müsste deshalb als Entgelt für ein individuelles Nutzungsrecht verstanden werden, egal wo jemand Radio hört oder TV schaut. Damit müsste das Hören der Nachrichten im Hotel, Krankenhaus oder am Arbeitsplatz abgedeckt sein. Die IHK-Organisation wird diese Position den Staatskanzleien der Länder noch einmal eindringlich nahe bringen.

Aktuelle Kammer-Umfrage: Der PC im Betrieb wird zum Arbeiten und nicht zum Fernsehen genutzt

Am Arbeitsplatz ist das Fernsehen per PC tabu. Dies ergab eine Umfrage der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern. Diese haben im Juni 2006 mehr als 18.500 Unternehmen zum Nutzungsverhalten befragt. Die repräsentative Umfrage ergab, dass 93 Prozent der Befragten keine internetfähigen PCs oder Handys zum Rundfunkempfang nutzen. 97 Prozent der Unternehmen haben auch nicht vor, per PC fern zu sehen. Die befragten Unternehmen nutzen das Radio- und Fernsehangebot überwiegend im privaten Bereich – zu 93 Prozent. Deshalb sprechen sich 94 Prozent auch dafür aus, dass jeder Rundfunknutzer nur einmal – und zwar als Privatperson – zur Finanzierung herangezogen werden soll. Dagegen trifft die PC-Gebühr 65 Prozent der Unternehmen gleich doppelt und dreifach. Denn so viele verfügen über mehrere Standorte oder Filialen, für die die Gebühr jeweils extra anfallen würde. Mehr als der Hälfte der Befragten war nicht bekannt, dass die neue Internet-Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2007 kommt. 

Meinungsäußerungen von Unternehmen

  • „Unsere PCs sind Arbeitsmittel, und während der Arbeitszeit ist der Rundfunk/Fernsehempfang auf diesen Geräten nicht erlaubt.“
  • „Gut ist, dass es öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, wenn er Information und Kultur pflegt. Die Medienschaffenden müssen dafür auch bezahlt werden. Aber die Gebührenerhebung sollte pro natürlicher Person erfolgen, denn juristische Personen haben keine Augen und Ohren.“
  • „Es kann nicht sein, dass ich je nach Lebenslage Rundfunkgebühren bezahlen soll. Da jeder Mensch nur einmal Radiohören oder Fernsehen kann sollte man nur eine Kopfpauschale pro Bürger einführen.“
  • „Es kann nicht sein, dass einem die Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zur Wahl gestellt wird.“

 

DIHK geht von hoher Belastung der Unternehmen aus

Während die GEZ lediglich von 50.000 Betrieben ausgeht, kommt der DIHK ohne Betriebsstätten/Filialen auf mindestens 2,5 Mio Betroffene. Nach internen Berechnungen des DIHK ist damit eine Summe von mehreren hundert Millionen Euro/Jahr realistisch. Dabei geht die IHK-Organisation, wie die GEZ selbst offenbar auch, davon aus, dass nicht nur Radio-, sondern die teureren TV-Gebühren ab 1.1.2007 fällig werden. Bei vorsichtiger Schätzung ist von einer Gesamtzahl von 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland auszugehen (jeweils nur eine Betriebsstätte pro Unternehmen pro IHK-Bezirk). Nach jüngsten Aussagen von GEZ-Geschäftsführer Hans Buchholz sind eine Million Unternehmen bei der GEZ registriert. Geht man davon aus, dass, u. a. wegen der elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung, alle Unternehmen einen PC vorhalten (müssen), ergibt sich für die bislang nicht zahlenden 2,5 Mio 
Unternehmen:
Radiogebühr: 166 Mio Euro jährliche Mehrbelastung 
Fernsehgebühr: 511 Mio Euro jährliche Mehrbelastung

Der DIHK-Umfrage zufolge verfügt ca. ein Drittel der Unternehmen über mehr als eine Betriebsstätte. Geht man wieder vorsichtig davon aus, dass dieses Drittel jeweils über 2 Betriebsstätten verfügt, ist von insgesamt 4,7 Mio Unternehmensstandorten (ohne die knapp 1 Million Handwerksunternehmen und ohne die 882.000 selbständigen Freiberufler. Doppelmitgliedschaften sind hier allerdings nicht herausgerechnet) auszugehen. Unterstellt, dass alle Unternehmen in jeder Betriebsstätte über einen internetfähigen Rechner verfügen, und dass bereits 1 Million Unternehmen bei der GEZ registriert sind, dann wären 3,7 Mio gebührenpflichtige Unternehmensstandorte neu betroffen:
Radiogebühr: 245 Mio Euro jährliche Mehrbelastung 
Fernsehgebühr: 756 Mio Euro jährliche Mehrbelastung 

Ein Unternehmer rechnet vor

Welche Begehrlichkeiten entstehen können und mit welchen Kosten er für sein Kleinunternehmen rechnet, hat ein IT-Serviceanbieter in einem Brief an den DIHK durchgespielt. Der Unternehmer zieht folgenden Schluss: "Jeder Rechner ist somit gebührenpflichtig, auch wenn der nicht am Internet hängt oder gar nicht in Betrieb ist. Er wird "bereitgehalten". Selbst ein PC, der als Steuereinheit in einer Maschine eingebaut ist. Man könnte ja ein Telefonkabel zur Maschine legen und lossurfen. Dasselbe gilt für Kassen-PCs in Tankstellen, Kiosken, Friseurgeschäften, selbst beim Obsthändler, wenn er sich eine teuere Kasse spart und stattdessen ein Notebook mit Kassensoftware verwendet, was immer häufiger der Fall ist. Selbst ein 15 Jahre alter PC im Abstellraum wäre gebührenpflichtig, genauso wie ein 15 Jahre alter Fernseher auf dem Dachboden für den eine Rentnerin letztens noch einige Jahre Gebühren nachzahlen mußte (Akte05 berichtete). Möglicherweise ist sogar meine Telefonanlage (Fritz!Box) gebührenpflichtig. Oder mein Netzwerkrouter. Oder meine Waschmaschine. Darin arbeiten kleine Linux-PCs! Einer meiner Kunden hat ein Spektrallabor zur Werkstoffprüfung im Kombi eingebaut. Müßte er für dieses mobile "Fernsehgerät" nochmals zahlen?" Der Unternehmer rechnet weiter vor:

"Für mich bedeutet das konkret:
204,36 EUR pro Jahr privat
66,24 EUR pro Jahr Fahrzeug (teilweise geschäftlich benutzt) 
204,36 EUR geschäftlich für den PC zuhause 
204,36 EUR für meine Internetseite bei 1&1 
204,36 EUR für den PC in einem eventuellen Büro, welches ich für Kundenbesuche anderenorts einrichten wollte. Summa Summarum: Im schlimmsten Fall muß ich 883,68 EUR Rundfunkgebühren im Jahr für einen Kleinbetrieb zahlen, egal, ob ich Gewinne einfahre oder nicht. Und es kommt noch schlimmer: Im Stockwerk unter mir führt mein Bruder das kleine Familienunternehmen meiner Eltern. Für diese gilt ähnliches. Sie zahlen dann auch 3 mal Fernsehgebühren (privat, geschäftlich (für den PC), Website) und einmal Radiogebühren für den PKW. Es ist also durchaus kein Einzelfall."

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